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von blondi (Verfasst Mi, 24 Feb 2010 9:42 +0000)
Hallo Herr Lengsfeld, Tom und an Alle,
heute möchte ich mich bei Ihnen auf diesem Wege für die bisherige Hilfe bedanken.
Auf der Suche im Internet gibt es viele Webseiten zum Thema Mobbing, wirkliche Hilfe konnte ich jedoch nicht erfahren.
Entweder man tritt einen Verein bei oder es werden Gebühren für ein Erstgespräch fällig.
Als ich auf den Mobbing-gegner stieß, dachte ich am Anfang auch, was nichts kostet wird nicht viel bringen. Sie haben mich eines besseren belehrt.
Gut das es Menschen wie Sie gibt , die sich engagieren. Ich wünsche Ihnen weiterhin das sie vielen Menschen helfen können.
Wie mal hat der may es nicht lassen können -> mobbing-web-info>
von Mobbing Hilfe (Verfasst Di, 09 Feb 2010 9:23 +0000)
w#re es nicht sinnvoll Mobbing in der Schule auf einer anderen Plattform zu betreiben. Ich habe jüngst diese neues Seite entdeckt --> http://www.mobbing-web.info/
von Tom (Verfasst Di, 09 Feb 2010 5:43 +0000)
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Berechnungsmethoden für Hartz-IV-Leistungen für falsch erklärt. Bis zum Jahresende 2010 muss die Bundesregierung die Sozialreform nun nachbessern. Ob sich die Regelsätze spürbar durch das Urteil erhöhen, ist fraglich.
Die Sozialleistungen hätten realistischer als bislang berechnet werden können. Auch dass sich die Hartz-IV-Leistungen für die rund 1.700.000 Millionen Kinder in Deutschland bislang prozentual an den Pauschalbeträgen der Erwachsenen orientieren musste, gilt für das Bundesverfassungsgericht nicht.
Alleinstehende Erwachsene bekamen vom Staat 359 Euro monatlich, ihre Partner 323 Euro. Dazu kamen noch die Kosten für Wohnung und Heizung - was die Kommunen zu übernehmen hatten. Für Kinder unter sechs Jahren gab es 60 Prozent des Erwachsenensatzes (215 Euro). Bis zum 14. Lebensjahr bekamen sie 70 Prozent (251 Euro) zugesprochen. Darüber lag der Hartz-IV-Satz bei 80 Prozent (287 Euro). Das Kindergeld wurde damit verrechnet. Schüler bekamen 100 Euro oben drauf.
Wer Kinder hat, weiß: Sie kosten nicht unbedingt weniger als Erwachsene. Sie brauchen Windeln, einen Kindergartenplatz. Und wachsen - anders als Erwachsene - schnell aus ihrer Kleidung heraus. Dass man ihre Lebenshaltungskosten an denen der Erwachsenen misst, greift zu kurz. Einem Säugling zum Beispiel stehen statistisch bewertet 11,90 Euro für Tabakwaren und alkoholische Getränke zur Verfügung. Aber kein einziger Cent für Windeln. Jedes sechste Kind unter 15 Jahren in Deutschland lebt von Hartz-Leistungen. Das Gericht erkannte: Vor allem bei der Ermittlung der Unterstützungen für Kinder war die Regierung äußerst ungenau. Sie tat einfach so, als wären sie kleine Erwachsene.
Quelle vom 09.02.2010
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/27/ ... 55,00.html
Anmerkung:
Jeder Hartzer hat es gewusst: HartzIV ist verfassungswidrig. Der eigendliche Skandal war aber, dass überversorgte Beamte in den zuständigen Ministerien HartzIV-Kindern völlig ungenau per Gesetz vorrechneten, was sie als Kinder zu verbrauchen hatten. Wieso werden von überversorgten Beamten und überversorgten (auch SPD-)Politikern erst offensichtlich verfassungswidrige HartzIV-Gesetze in Gang gesetzt, um erst viel zu spät vom Bundesverfassungsgericht klar gemacht zu bekommen, dass die HartzIV-Gesetze in Teilen verfassungswidrig sind ?
Zur Erinnerung:
Die HartzIV-Gesetze wurden unter der SPD-Ex-Bundeskanzler-Schröder-Regierung in Gang gesetzt.
Peter Hartz, der der umstrittenen Arbeitsmarktreform der früheren rot-grünen Bundesregierung seinen Namen gegeben hatte und massgeblich an den Gesetzen mitwirkte, musste nicht wegen Korruption ins Gefängnis, weil er ein umfassendes Geständnis ablegte. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Hartz, eine der Schlüsselfiguren der Affäre, wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratschefs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Ausserdem musste Hartz eine Geldstrafe von rund 576 000 Euro (932 600 Franken) zahlen. Er hatte gestanden, den einflussreichen damaligen VW- Betriebsratschef Klaus Volkert mit Sonderzahlungen in Millionenhöhe "gekauft" zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hartz Volkert mit Sonderbonuszahlungen in Höhe von rund 2 Mio. Euro über zehn Jahre hinweg "bei guter Laune" halten wollte. Dabei habe Hartz eigenmächtig, heimlich und unter Abschaffung von Kontrollmechanismen gehandelt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hartz Volkert mit Sonderbonuszahlungen in Höhe von rund 2 Mio. Euro über zehn Jahre hinweg «bei guter Laune» halten wollte. Dabei habe Hartz eigenmächtig, heimlich und unter Abschaffung von Kontrollmechanismen gehandelt.
Und dann noch ...
Deutschland wählt das Mobbing ab.
Deshalb:
Wegwahl der SPD, CDU, CSU, und der FDP bei allen Landtagswahlen und Bundestagswahlen !
Gruss
Tom
von Tom (Verfasst Sa, 06 Feb 2010 6:05 +0000)
Was war in Hessen los ? Erst wurden Steuerfahnder gemobbt und auch mittels offensichtlicher psychiatrischer Falschguten in den Ruhestand versetzt. Die Verfolgung von Steuerhinterziehern und deren Günstlingen wurde so schwer beeinträchtigt.
Nunmehr erhoben auch Frankfurter Polizeibeamte schwere Vorwürfe wegen Mobbings. Auch Polizisten sollen mit ähnlichen Gutachten für dienstunfähig erklärt worden sein.
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden nahm entsprechende Ermittlungen gegen zwei leitende Polizeiärzte und einen psychiatrischen Gutachter auf.
Mobbing-Vorwürfe gegen Vorgesetzte bei der Frankfurter waren nicht neu.
Der Verdacht des Mobbings gegen Polizisten gipfelte in einer Aussage des Rechtsanwaltes Peter Hartherz aus dem südhessischen Hammersbach. Sein Bruder - ein Kriminaloberkommissar - hatte sich nach einer vier Jahre dauernden beruflichen Leidensgeschichte in seinem Dienstzimmer erschossen. Es wurde ein Abschiedsbrief gefunden, und die Gründe des Freitodes seien rein privater Natur gewesen.
Er soll ein engagierter Beamter gewesen sein, dem seine Arbeit zunächst immer Spaß gemacht habe. Nach der Festnahme eines Straftäters im Frankfurter Bahnhofsviertel sei er wegen Körperverletzung angezeigt worden. Zu Unrecht, wie sich herausstellte. Das stellte das Frankfurter Landgericht allerdings erst sechs Jahre später fest, was auf die formaljuristische und sachliche Bearbeitung, sowie auf die Wartezeit von Fristen zurückzuführen gewesen sei . Zwischenzeitlich soll der Beamte, so sein Bruder Peter Hartherz, zunächst suspendiert und dann in den Kriminaldauerdienst versetzt worden sein.
Auch nach dem Freispruch durch das Gericht soll noch fast ein Jahr vergangen sein, bis das Disziplinarverfahren offiziell beendet wurde. Nie soll es eine Entschuldigung gegeben haben. An dieser „unmenschlichen Behandlung“ sei der Beamte zerbrochen, so Hartherz.
Der Rechtsanwalt erklärte weiter, allein er habe in den vergangenen zehn Jahren fast 25 Polizisten juristisch beraten, die sich gemobbt gefühlt hätten. Sie hätten sich wegen ungewollter Versetzung sowie vermeintlich unberechtigten Vorwürfen und Disziplinarverfahren an ihn gewandt.
Innenminister Volker Bouffier (CDU) und Landespolizeipräsident Norbert Nedela hatten bereits im Januar 2010 erklärt, es gebe kein systematisches Mobbing von Polizisten. Bouffier nannte entsprechende Vorwürfe „Unsinn“.
Quelle am 01.02.2010:
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http://www.hna.de/nachrichten/hessen/anwalt-freitod-nach-mobbing-613425.html
Gruss
Tom
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