Die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP markieren zumindest in einem Punkt eine positive Zäsur. Seit den Anschlägen auf das World Trade Center kannte die Innenpolitik nur eine Richtung – es soll mehr überwacht und mehr gespeichert werden, und der Zugriff auf die Daten, die vom Staat und privaten Unternehmen erhoben werden, soll schrittweise ausgeweitet werden. Auch wenn die nun beschlossene gemeinsame Koalitionsrichtlinie viele wichtige Punkte offen lässt und sicherlich keine bürgerrechtliche Charta ist, so ist sie dennoch das erste Regierungsdokument seit acht Jahren, in dem Bürgerrechte gestärkt und der Überwachungsstaat zurückgefahren wird. Wenn man sich die verhärteten Positionen der Unions-Hardliner vor Augen hält, so ist dies durchaus ein Achtungserfolg der FDP, ein Etappensieg für die Bürgerrechte – ob er Bestand haben wird, wird sich allerdings erst in der konkreten Regierungsarbeit zeigen. Hier spielen vor allem personelle Fragen eine Schlüsselrolle. Sollte der neue Innenminister der alte sein, könnte aus dem Etappensieg schnell ein Pyrrhussieg für die Bürgerrechte werden, da weitgehende Fragen an die Exekutive ausgelagert werden.
Unionshardliner vs. FDP-Bürgerrechtler
In wohl keinen anderen Bereich liegen zwischen der Union und der FPD so breite Gräben, wie bei der Innenpolitik. Die Unvereinbarkeit zwischen den Partnern zeigt sich schon in der personellen Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, die den gemeinsamen Koalitionsvertrag aushandeln sollte. Für Union saßen die Herren Schäuble, Bosbach und Herrmann am Verhandlungstisch. Über Wolfgang Schäuble braucht man eigentlich kaum mehr ein weiteres Wort zu verlieren – der personifizierte Big Brother steht mit den Bürgerrechten auf Kriegsfuß und kaum ein anderer Überwachungsbefürworter hat sich in den letzten Jahren derart an der Verfassung vergangen wie der Verfassungsminister höchstpersönlich. Aber auch Bosbach und Herrmann sind als innenpolitische Hardliner bekannt.
Wolfgang Bosbach bekleidete während der letzten Legislaturperiode das Amt des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, zu dessen „Kompetenzen“ auch die Bereiche Rechts- und Innenpolitik gehörten. Bosbach ist ein bekennender Befürworter des umfassenden Überwachungsstaats – bereits vor den Anschlägen in New York befürwortete er eine Ausweitung der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen mit der Begründung, „niemand [könne] das Recht geltend machen, unerkannt durch die Stadt zu gehen.“ 2006 forderte er eine Zensur des Internets, um den Zugriff auf „Killerspiele“ zu erschweren. In diesem Jahr machte Bosbach wieder von sich reden, als er den „Tötungssimulator“ Paintball verbieten wollte und abermals gegen „Killerspiele“ wetterte. Im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen warf Bosbach der FDP bereits vor, sie wolle „Internetkriminalität mit Tipp-Ex bekämpfen“.
Für die CSU saß der bayerische Innenminister Joachim Herrmann am Verhandlungstisch. Auch Herrmann ist in der Vergangenheit mehrfach mit Verbotsforderungen für Ego-Shooter aufgefallen, die er wahlweise als „Killerspiel“ oder „Tötungstrainingssoftware“ bezeichnet und deren „schädliche Auswirkung“ er gerne auf eine Stufe mit Drogen und Kinderpornographie stellt. Auch bei der Diskussion um Internetsperren trat Herrmann als Hardliner in Erscheinung und forderte eine Ausweitung der geplanten Sperren auf Seiten mit politisch anstößigen Inhalten.
Dieser Überwachungs-, Zensur- und Verbotsarmada der Union stellte die FDP ihre bürgerrechtlichen Feigenblätter entgegen. Neben dem JuLi-Vorsitzenden Vogel schickten die Liberalen die ehemalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und die Innen- und Rechtsexperten Gisela Piltz und Max Stadler in die Verhandlungen. Sämtliche FDP-Unterhändler sind in der Vergangenheit durch Fundamentalkritik an den geplanten Netzsperren, an der Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchungen in Erscheinung getreten. Natürlich ist es für eine kleine Partei wie die FDP einfach, aus der Opposition heraus die Bürgerrechtskarte zu spielen – als Koalitionspartner der Union ist die FDP in der Vergangenheit jedoch bereits häufiger eingeknickt. Doch was die Unterhändler der FDP in den Koalitionsverhandlungen gegen die Hardliner der Union herausholten, ist – gemessen an der Größe der Partei – ein Achtungserfolg.
Zensursula auf Eis
Netzsperren, wie sie im bereits beschlossenen aber noch nicht vom Bundespräsidenten ratifizierten Zugangserschwerungsgesetz beschlossen wurden, wird es vor dem Jahr 2011 wohl nicht geben. Statt Seiten mit kinderpornographischem Inhalt wirkungslos zu sperren, sollen die Seiten nun unter Federführung des BKA gelöscht werden – dafür soll auch die internationale Zusammenarbeit intensiviert werden. Dies entspricht nahezu 1:1 den Forderungen der Kritiker.
Nach Informationen von Alvar Freude vom AK Internetsperren und –zensur wird das Zugangserschwerungsgesetz – so es denn von Köhler ratifiziert wird – durch einen Anwendungserlass erst einmal außer Kraft gesetzt. Das BKA darf währenddessen weder Sperrlisten erstellen, noch Sperrlisten weitergeben, Verträge mit Providern gelten als null und nichtig. Zensursula ist also erst einmal suspendiert. Ein Kantersieg der Gegner ist der Beschluss von Schwarz-Gelb jedoch nicht, da er einen entscheidenden Schönheitsfehler hat – in einem Jahr soll der Erfolg der Maßnahme überprüft werden. Wer diese Prüfung nach welchen Kriterien vornimmt, ist dabei nicht bekannt. Es ist anzunehmen, dass diese Prüfung vom Innenministerium vorgenommen wird und wenn der neue Innenminister wieder Wolfgang Schäuble heißt, könnte der Republik in einem Jahr bereits eine Neuauflage der Netzsperrendiskussion drohen. Im schlimmsten Fall werden BKA und Innenministerium, die beide Netzsperren favorisieren, es bei der Löschung eher gemächlich angehen lassen und den Löschungsansatz damit diskreditieren, um dann Sperren als einzig wirksames Werkzeug zu propagieren. So weit muss es aber nicht kommen – sollte das Innenministerium an die FDP fallen, bestehen gute Chancen, dass Zensursula nicht nur auf Eis liegt, sondern für immer im wohlverdienten politischen Horrorkabinett begraben wird.
Vorratsdatenspeicherung halbherzig entschärft
Wenig ändert sich zukünftig bei der Vorratsdatenspeicherung. Provider müssen auch weiterhin die Zugangsdaten ihrer Kunden speichern und den Ermittlungsbehörden auf Verlangen aushändigen. Die Hürden für die Schnüffler wurden allerdings deutlich erhöht. Künftig dürfen die Behörden Daten aus der Vorratsdatenspeicherung nur bei schweren Gefahrensituationen, bei denen unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, nutzen. Das klingt zunächst beruhigend – es ist aber noch nicht bekannt, ob die Behörden die Daten auch zur Abwehr einer solchen „schweren Gefahrensituation“ nutzen dürfen, die noch nicht konkret fassbar ist. In einem solchen Falle würde die Nutzung letztendlich nur der Phantasie der Ermittlungsbehörden unterliegen. Es ist nicht sonderlich schwer, eine „schwere Gefahrensituation“ zu konstruieren, wie die Geschehnisse im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm bewiesen.
Wenn Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nun bereits von einer „Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung“ spricht, so kann man dies getrost unter Polit-PR einordnen. Es wird weiterhin munter ohne jeglichen Anfangsverdacht gespeichert und der Zugriff auf diese Daten ist nun zwar formal an höhere Hürden gebunden, abgeschafft wurde die Vorratsdatenspeicherung dadurch aber noch lange nicht. Ein Entgegenkommen der Union ist bei der Vorratsdatenspeicherung auch nicht auszumachen. Schließlich wird sich Karlsruhe noch mit diesem Thema beschäftigen und die Beobachter sind sich einig, dass die Verfassungsrichter exakt die Auflagen einfordern werden, die nun bereits im Vorfeld beschlossen wurden. Die alte Vorratsdatenspeicherung hätte somit mittelfristig keinen Bestand – die Einigung von Union und FDP nimmt hier lediglich den Richterspruch vorweg. Die Union musste auf diesem Feld also keine Kröte schlucken, wohl aber die FDP, die das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eigentlich abschaffen wollte.
Online-Durchsuchungen werden erschwert – es bleiben aber noch Fragezeichen
Ebenfalls deutlich höhere Hürden sind ab der kommenden Legislaturperiode im BKA-Gesetz aufgestellt worden. Bis jetzt konnten die Wiesbadener Kriminalen beim Amtsgericht einen Antrag auf die Genehmigung einreichen, mit dem noch nicht existenten Bundestrojaner heimlich auf den Festplatten Verdächtiger herumzuschnüffeln. Diese Anfrage wurde dann von einem normalen Amtsrichter geprüft. Künftig darf nicht das BKA, sondern nur noch die Bundesanwaltschaft einen solchen Antrag stellen und eine Prüfung muss durch den Bundesgerichtshof erfolgen. Dies ist formal ein großer Fortschritt. Zwar ist auch die Bundesanwaltschaft nicht eben als Verteidiger der Bürgerrechte bekannt, aber den Richtern am Bundesgerichtshof ist durchaus zuzutrauen, Rechtsgüter im Sinne der Bürgerrechte abzuwägen. Ein subalterner Amtsrichter ist mit solchen Entscheidungen qua Amt überfordert.
Der Erfolg der FDP auf diesem Feld ist jedoch ebenfalls lediglich oberflächlich. Auch Online-Durchsuchungen wollte die FDP ursprünglich abschaffen. Weitestgehend unklar ist auch bis jetzt, wie sich die Koalitionsverhandlungen auf die Situation in den Ländern auswirken. Die verabschiedeten Einschränkungen beziehen sich nur auf das BKA und nicht auf die Landeskriminalämter, die ebenfalls Online-Durchsuchungen einsetzten können. Wenn auf Landesebene die Hürden deutlich niedriger als auf Bundesebene bleiben, haben die Bürgerrechte hier kein Jota hinzugewonnen. Der Teufel steckt, wie so oft, im Detail.
Was nicht verhandelt wurde
Bevor die FDP sich nun als Bürgerrechtspartei feiern lässt, sollte sie lieber auf die offenen Fragen blicken, die nicht bei den Koalitionsverhandlungen besprochen wurden. Was ist mit dem Schutz der Pressefreiheit, dem Schutzes von Berufsgeheimnisträgern und Informanten? Was ist mit der automatischen Kennzeichenerfassung, dem großen Lauschangriff und der Fluggastdatenspeicherung? Auf all diese Fragen erwarten nicht nur FDP-Wähler Antworten.
Natürlich musste die FDP angesichts des massiven Widerstands der Unions-Hardliner einige Kröten schlucken. Die Ergebnisse sind durchaus als Achtungserfolg des kleinen Koalitionspartners zu werten und stellen eine Zäsur da – das ist gut so, was aus diesem spärlichen Hoffnungsschimmer wird, kann aber erst die Zukunft zeigen.
Verlierer in der Schmollecke
Neben Ursula von der Leyen, die mittlerweile in das Gesundheitsressort weggelobt wurde, zählt vor allem die SPD zu den Verlieren der innenpolitischen Entscheidungen bei den Koalitionsverhandlungen. Da hat sie nun als treuer Vasall der Union jede Kröte, die ihr angeboten wurde, mit Genuss verspeist und nun kommt die FDP und zeigt, wie es auch anders gehen kann, wenn man denn nur will. Nun schmollt die SPD in der Opposition und hat ihr bürgerrechtliches Profil für alle Zeit verspielt. Was die Agendapolitik für das sozialpolitische Profil von SPD und Grünen, sind Vorratsdatenspeicherung, Netzsperren und BKA-Gesetz für das innenpolitische Profil der SPD. Mögen sich die Spezialdemokraten in der Opposition ihre Gedanken machen.
Jens Berger
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