Die dem politischen Willen unterliegenden zuständigen Stellen, wie die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen, und die Bundesagentur für Arbeit forderten im
Mobbing-Fall den Schadensersatz nicht ein, weil
Mobbing-Opfer,
Mobbing am Arbeitsplatz nicht durch ein Gerichtsurteil belegen konnten und weil auch die Kausalität zwischen Erkrankung und der Ursache
Mobbing am Arbeitsplatz von
Mobbing-Opfern vor der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit nicht bewiesen werden konnte. Die zuständigen Stellen, welche für die
Gesundheit der Beamten am Arbeitsplatz zuständig waren, forderten ebenfalls keinen Schadensersatz incl. Zinsen aus dem Annahmeverzug ein, wenn durch
Mobbing am Arbeitsplatz Schaden angerichtet worden ist. Zudem wurde kein Fall bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit bei ungerechtfertigten
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Mobbing">Fürsorgepflicht/Kündigung">Kündigungen die Zinsen im Rahmen des Annahmeverzuges von den Arbeitsgebern einforderte, obwohl die Agentur sowie die ALGII-Ämter ca. 20 Jahre lang millionenfach an Rausgemobbte entsprechende Sozialleistungen zu zahlen hatten. So wurde die Agentur sowie die ALGII-Ämter zu Kreditgebern, die Kredite auch für ungerechtfertigte
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Mobbing">Fürsorgepflicht/Kündigung">Kündigungen ausgaben, ohne Zinsen zu verlangen,
-ein schönes Geschäft für Arbeitgeber- , ca. 20 Jahre lang. Dabei sei die Rechtslage bei
Mobbing am Arbeitsplatz schon immer eindeutig gewesen. Die Bundesregierung verbreitete die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Lothar Bisky, Dr. Barbara Höll, und weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Hierzu die
Drucksache 16/6071 - , vom 25.07.2007 An der Rechtslage habe es damit nicht gehapert. Die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen, und die Bundesagentur für Arbeit, und die für die
Gesundheit der Beamten zuständigen Stellen z. B.
Gesundheitsämter, hätten alle Möglichkeiten hinsichtlich der Rechtslage und mittels medizinischer Gutachten gehabt, um diese Kausalität zwischen
Mobbing am Arbeitsplatz und
Krankheit wenigsten einmal in ca. 20 Jahren zu beweisen. Die zuständigen Stellen hätten an der Beweisführung mitwirken müssen. Hinzu kommen noch die Möglichkeiten über die medizinischen Berichte seitens der Reha-Kliniken (Kurkliniken). Vielfach war es aber so, dass nur medizinische "Einzel"-Gutachten erstellt worden sind, mit der Empfehlung, dass die Betroffenen ggf. in einen anderen Arbeitsbereich zu versetzten seien, was aber kein Beweis dafür sein kann, dass
Mobbing am Arbeitsplatz die krankmachende Ursache war. Dennoch wurden Millionen Menschen aus den Arbeitsverhältnissen gemobbt, was entsprechende
Krankheitsbilder auslöste. Hier ein
Beispiel des Deutschen Medizin-Netzes , welches davon ausgeht, dass der Mensch ein Gemeinschaftswesen ist, und dabei zum einen soziale Kontakte braucht, zum anderen auch Anerkennung und Lob für seine geleistete Arbeit, um ein Erfolgserlebnis zu haben, welches zu seinem Wohlbefinden beiträgt, seine Leistungsfähigkeit steigert und ihn erfolgreich sein lässt. Wird hingegen durch Mobber Ablehnung einem Menschen gegenüber zum Ausdruck gebracht, löst dies ein ungerechtfertigtes Ablehnungsverhalten, Vereinsamungsgefühle und Missempfindungen aus. Diese Missempfindungen rufen enorme seelische Spannungszustände hervor, welche zu Stressreaktionen führen können. Dadurch entstehen Warnsignale wie Herzrasen, Kopfschmerzen und andere Schmerzen, Schlaflosigkeit, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Bluthochdruck. Das Bestehen bleiben der auslösenden Ursachen kann zu den verschiedensten
Krankheiten, unter anderem Magen-Darmgeschwüre, Herzinfarkt, Schlaganfall, Asthma führen. Zum Beispiel wurde bei einem Patienten mit hohem Blutdruck festgestellt, dass sich immer dann, wenn er von seinem Arbeitsplatz in die Praxis kam, besonders hohe Werte messen ließen. Er erzählte jedes mal von seinen unangenehmen Erlebnissen, den ungerechten Kritiken seines Chefs, den Unhöflichkeiten, Hänseleien, ja Demütigungen durch seine Kolleginnen und Kollegen. Als er eines Tages während seines Urlaubs in der Praxis erschien, lag der Blutdruck im Normbereich. Da der Patient die psychische Dauerspannung auf seinem Arbeitsplatz nicht aushielt, kündigte er. Er hatte Glück. Auf seiner neuen Arbeitsstelle, die er relativ schnell gefunden hatte, wurde seine Arbeit anerkannt. Er fühlte sich wohl. Der Blutdruck war kontrollbedürftig, die Werte auch mal an der oberen Grenze. Jedoch der vormals gemessene, medikamentös nicht einstellbare Bluthochdruck zeigte sich nie wieder... Eine Beweisführung und die Kausalität, das
Mobbing am Arbeitsplatz krank macht, war also jeder Zeit möglich. Das zuvor berichtete Beispiel wiederholte sich millionenfach in den letzten ca. 20 Jahren. Hierbei wurden
"mobbingtypische Handlungen" sowie "mobbingtypische Verhaltensweisen" seitens der Mobber angewendet, was aber das
Mobbing-Opfer zu jedem Einzelverhalten unter
Mobbing/Muster/Tagebuch">zur Hilfenahme eines
Mobbing-Tagebuches , ggf. Zeugen, und Urkunden beweisen musste. Durch das
Mobbing am Arbeitsplatz steigerte sich vielfach die Angst des
Mobbing-Opfers, weil der Arbeitsplatz in Gefahr war, und der soziale Abstieg drohte. Ganz nebenbei sollte das
Mobbing-Opfer noch das
Mobbing-Tagebuch schreiben. Hier hätten die Krankenkassen eine "Gesprächsterapie" im Zusammenhang mit einer Psychotherapie zulassen müssen, was aber vielfach im Leistungskatalog der Krankenkassen so nicht vorgesehen war. Merkwürdig war, dass die dem politischen Willen unterliegenden zuständigen Stellen, wie die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen, und die Bundesagentur für Arbeit, und die für die
Gesundheit der Beamten zuständigen Stellen nicht in der Lage waren, den Zusammenhang zwischen
Mobbing am Arbeitsplatz und der Erkrankung wegen
Mobbing in einem medizinischen Gutachten zu verfassen, so dass diese Kausalität vor der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit als Beweis dargelegt werden konnte. Offensichtlich lag es daran, dass die enge Zusammenarbeit zwischen den zuvor genannten Stellen, den Rechtsanwälten, und den betreuenden Ärzten der
Mobbing-Opfer nicht ausreichend funktionierte. Dabei war diese sehr enge Zusammenarbeit von grundlegender Bedeutung, wenn die arbeitsrechtliche Beweisführung im
Mobbing-Fall bei Schadensersatz und Schmerzensgeld gelingen sollte. Weshalb gab es diese enge Zusammenarbeit nicht in dem Maße, wie dies geboten gewesen wäre, um
Mobbing am Arbeitsplatz zu beweisen, und letztendlich zu minimieren ?
Mobbing ein politisches geduldetes Verhalten am Arbeitsplatz
Weil die zuständigen amtlichen Stellen bei der Beweisführung bei
Mobbing am Arbeitsplatz nicht sonderlich in Erscheinung traten, drängte sich der Verdacht auf, dass auch
Mobbing ein politisches geduldetes Verhalten am Arbeitsplatz war, dass dazu dienlich war, den "Umbau der Deutschland AG" dahingehend zu unterstützen, dass die Deutschland AG international Wettbewerbsfähig werden konnte. Schließlich konnte mittels
Mobbing das Personal in den Betrieben „verjüngt“ und die Belegschaft „effektiver gestaltet“ werden, weil unliebsame und ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Job gemobbt werden konnten, - ohne Bestrafung der Mobber - . Welche Mittel zum "Umbau der Deutschland AG" hier auch noch Recht sein sollten, dass veröffentlichte die Internetseite:
"Deutschland: Abstieg eines Superstars" Die Lösungsansätze seien, dass deutsche Unternehmer Vorsorge treffen müssten, um nicht die Opfer der verfehlten Politik zu werden. Der Königsweg sei die Verlagerung des Unternehmens bzw. die Verlagerung von Betriebs-/Produktionsteilen ins steuergünstige Ausland. Was auch geschah, und das lies aber die Korruption-Mobbing-Arbeitslosigkeit.html">Anwalt und die Verarmung in Deutschland ansteigen. Deshalb sei auch zu bedenken, dass die Binnennachfrage in Deutschland kontinuierlich sinkt und bei Exportgütern die Wettbewerbsfähigkeit mit dem Ausland kaum noch gegeben ist. Deutsche Unternehmer sollten also auch überlegen, ihre Produkte und Dienstleistungen "tatsächlich/real" in anderen Ländern mit hoher und/oder steigender Binnennachfrage anzubieten. Dieses könne als "Krisenvorsorge" schrittweise erfolgen. Was auch geschah, wobei dieses Vorgehen aber die Korruption-Mobbing-Arbeitslosigkeit.html">Anwalt und die Verarmung in Deutschland noch mehr verstärkte. Damit sich der Unternehmer mit solchen schlimmen Sachen in Deutschland nicht befassen muss, sollte er ein Land wählen, dass z. B. die Rechtsform LLC oder die Sonderform in den Freihandelszonen aufweist. Wenn keine persönliche Haftung besteht, und eine Durchgriffshaftung nur bei Straftaten besteht, dann ist das auch sehr gut. Ein niedriges Stammkapital, z. B. 0-Euro ist optimal. Wenn die Steuerberatungskosten gering im Vergleich Deutschland sind, dann erfreut das den Unternehmer. Besonders beliebt sind anonyme Gründungen (Treuhand). Und wenn sonst noch interessante steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten mit deutscher Körperschaft durch DBA, sprich "weiße Einkünfte" möglich sind, dann kann es nur noch heißen: "Nichts wie weg aus Deutschland"
Damit die Deutschland AG wettbewerbsfähig bleiben konnte, und das die Unternehmer in Deutschland bleiben, zu dem Punkt hatten sich in den letzten Jahren die Bundesregierungen mit den Unternehmerkapitänen einiges einfallen lassen, oder sie hatten sich zu gewissen Themen lange Zeit nichts einfallen lassen. Heuschrecken überfielen Deutschland und sorgten mit dem System "Rendite durch Rausschmeissen" für die Verstärkung von Korruption-Mobbing-Arbeitslosigkeit.html">Anwalt, Armut, und Mobbing. Die Korruption blühte, denn irgendwie mussten sich die durch Stellenkorruption selbst in die Höhe beförderten Kreise sich selbst beschäftigen, und da half die Selbstbereicherung, und der durch Stellenkorruption geförderte Schutz der Korrupties. Kontrollen solcher korrupten Kreise gab es, wenn überhaupt, nur ansatzweise, oder es gab Pseudokontrollen. Kontrollen waren auch deswegen sehr erschwert, weil mittels Stellenkorruption die lukrativen Stellen mit Verwandten und engsten Bekannten besetzt wurden, - vielfach kam eine nennenswerte Arbeitsgegenleistung nicht zustande. Dafür gab es aber um so mehr Mobbing, wenn sich jemand aufmachte, solche Systeme aufzudecken. Die Straftaten in der Wirtschaft und die Wirtschaftkriminalität boomten. Hierzu einige Beiträge im Mobbing-Gegner-Blog .
Mobbing/Firmen/playmobil?highlight=%28playmobil%29">Mobbing in den Betrieben wurde freien Lauf gewährt, es sei denn die Arbeitgeber sorgten "freiwillig für Ordnung".
Strafen für Mobber wurden seitens des Gesetzgebers im Mobbing/Die_Fürsorgepflicht_des_Arbeitgebers_bei_Mobbing">Fürsorgepflicht">Mobbing/Die_Fürsorgepflicht_des_Arbeitgebers_bei_Mobbing">Fürsorgepflicht/Kündigung">Kündigungsschutzgesetz nicht verankert.
Wenn aber die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit, die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen, und die Bundesagentur für Arbeit, und die für die
Gesundheit der Beamten zuständigen Stellen ein Beweisverfahren für
Mobbing-Fälle entwickelt hätten, die letztendlich Unternehmer im
Mobbing-Fall Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeld pflichtig gemacht hätten, dann hätten sich die Unternehmer in Sachen
Mobbing am Arbeitsplatz zurückhalten müssen, und es hätte niemals dieses massive Ausmass des
Mobbings in Deutschland gegeben.
Zudem kam noch, dass auch Richterinnen und Richter der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit Seminare abhielten, und als bezahlte Referendare einen lukrativen und angenehmen Nebenjob fanden, wobei die Seminare von grossen Anwaltskanzleien zum Teil in 4 bis 5-Sterne-Nobelhotels über 1 bis 2 Tage veranstaltet wurden. Der Inhalt war oft:
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Mobbing">Fürsorgepflicht/Kündigung">Kündigungen,
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Mobbing, Gleichstellungsgesetz Solche Seminare wurden z. B. zum Preis von ca. 600 bis 1200 Euro pro Person angeboten, - vielfach „all inclusive“, versteht sich - . Die Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen veranstalteten ähnliche Seminare, aber ggf. nicht ganz so nobel. Nur
Mobbing am Arbeitsplatz wurde durch solche Seminare nicht hinreichend bekämpft. Vielmehr war auffällig, dass sich
Mobbing am Arbeitsplatz seit ca. 1985 immer mehr verstärkte, sozusagen
Mobbing als Betriebsmittel
„Nötigung zur Selbstkündigung“. Also wo waren die Verantwortlichen ? Die Polizei war für
Mobbing-Betroffene im Arbeitsverhältnis auch nicht die richtige Ansprechstelle, weil bei
Mobbing am Arbeitsplatz für nicht verbeamtete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zunächst der Arbeitgeber (Mitarbeitervertretungen) die Aufklärungsansprechstelle zu sein habe, oder bestenfalls die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist. Bei Beamten ist der Dienstherr (Personalrat) oder die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Und wer eine Strafanzeige wegen begangener Straftaten (z. B. Nötigung zur Aufgabe des Arbeitsverhältnisses/Beamtenstelle) im Zusammenhang mit
Mobbing am Arbeitsplatz bei der Staatsanwaltschaft stellte, musste dort den Beweis führen, und wenn das nicht gelang, dann hatte der Arbeitgeber (Dienstherr) gemäß der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichtsbarkeit) die Möglichkeit zu sagen, dass es sich um die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses handle, was eine
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Mobbing">Fürsorgepflicht/Kündigung">Kündigung des
Mobbing-Opfers rechtfertige. Bei Beamten hatte dies eine Abordnung oder Versetzung zur Folge, oder in Einzelfällen wurden die Beamten laut amtsärztlichen psychiatrischen Gutachten „diestunfähig auf nicht absehbare Zeit“, was einer Frühverrentung gleichkam.
Die Polizei war auch deswegen nicht die richtige Ansprechstelle, weil es bei der Polizei ebenfalls übelstes
Mobbing gab, was darauf hindeutete, dass hier kaum verantwortliche Ansprechpartner als Vorgesetzte mit Kompetenz in Sachen
Mobbing am Arbeitsplatz zu finden waren. Hier hatte sich offensichtlich ein abgestumpftes Umfeld hinsichtlich begangener Straftaten im Arbeitsleben entwickelt, was die strafrechtlichen Ermittlungen bei
Mobbing am Arbeitsplatz im wesentlichen zu Nichte machte. Offensichtlich waren Straftaten nur dann relevant, wenn eine Strafanzeige strafrechtlichen Erfolg versprach, was bei Straftaten im Zusammenhang mit
Mobbing am Arbeitsplatz bei der Polizei aber immer nicht der Fall gewesen sein soll. Und ansonsten: Kein öffentliches Interesse! Es blieb die Frage, wie die Beweisführung in Sachen Schadensersatz auszusehen hatte, wenn
Mobbing-Betroffene wegen
Mobbing am Arbeitsplatz erkrankten, und deswegen ein finanzieller Schaden entstand. Wo waren die kompetenten Stellen, die an dem Beweis mitarbeiteten, das
Mobbing am Arbeitsplatz vorlag und ein Schaden angerichtet wurde ?
Gruß
Tom