LAG Mainz: Keine außerordentliche Kündigung wegen Urkundenfälschung ohne Eigennutz
Das Landesarbeitsgericht Mainz - 10 Sa 138/08 - hat entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung wegen Urkundenfälschung ohne Eigennutz nicht gerechtfertigt ist. Vor einer solchen Kündigung sei regelmäßig eine Abmahnung erforderlich. Aus dem Urteil (bearbeitet und gekürzt): Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 17.09.2007 sowie über die Weiterbeschäftigung des [...]





