Kündigung | Eva Herman
nun ist es amtlich: Eva Herman ist draußen. Das Kündgungsschutzgesetz hat sich mal wieder selbst übertroffen.
Erfurt. Eva Herman ist erneut mit einer Klage gescheitert. Die frühere „Tagesschau“-Sprecherin war vom NDR entlassen worden und hatte gegen frühere Urteile Revision eingelegt. Grund für ihre Entlassung waren umstrittene Aussagen aus ihrem Buch „Das Eva-Prinzip“. In diesem äußerte sie sich sehr konservativ zur Rolle der Frau in Ehe, Familie und Gesellschaft und hatte die Familienpolitik im Dritten Reich gelobt.
Nun das kann man ja erstmal beurteilen. Aber hat das mit dem Arbeitsrecht zu tun? Bundesarbeitsgericht Erfurt
Auch das Bundesarbeitsgericht hält die Klage der Moderatorin für unbegründet und wies Eva Herman in ihre Schranken. Die 50-Jährige hatte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, den Norddeutschen Rundfunk (NDR), geklagt, weil dieser sie im September 2007 entlassen hatte.
Nun ist es also aus. Auf der Internetseite familyfair, wo Fr. Herman sich ein wenig einbringt, wurde noch im Juli über den erfolgreichen Abschluf im Berufungsprozess gegen ihren Arbeitsgeber berichtet:
Die Fernsehmoderatorin und Buchautorin Eva Herman hat heute auch im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht Köln Recht erhalten. Der 15. Zivilsenat verbot dem Verlag, die Moderatorin weiter falsch in der Weise zu zitieren, wonach sie den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen habe, nämlich in Bezug auf die Wertschätzung der Mutter. Außerdem muss der Springer-Verlag eine Geldentschädigung von 25.000,- Euro zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung richtig stellen, dass Frau Herman die Äußerung so nicht getätigt hat (Aktenzeichen OLG Köln 15 U 37/09).
Im Rahmen einer Pressekonferenz am 06.09.2007 in Berlin präsentierte die Frau Herman gemeinsam mit ihrem Verleger ihr Buch "Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen" und äußerte sich dazu auch auf Fragen der anwesenden Journalisten. Darüber schrieb das von Springer verlegte "Hamburger Abendblatt" in seiner Print- sowie Internetausgabe in Bezug auf Hermans Äußerungen zur Politik des Nationalsozialismus: "Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter." Die Fernsehmoderatorin hat den Axel-Springer-Verlag daraufhin - gemeinsam mit der Redakteurin des Artikels - auf Unterlassung und auf Zahlung einer Geldentschädigung in Anspruch genommen und dahin argumentiert, dass ihr Persönlichkeitsrecht schwer dadurch beeinträchtigt werden, dass sie durch das Falschzitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik dargestellt werde. In Wahrheit habe sie sowohl im Verlauf der Pressekonferenz als auch bei anderen öffentlichen Auftritten stets deutlich gemacht, dass sie den Nationalsozialismus verabscheue.
Die Richter des Oberlandesgerichts gaben heute - wie in der Vorinstanz schon das Landgericht Köln - im Wesentlichen der Fernsehmoderatorin Recht. Das Zitat, das ihr in dem Artikel im "Hamburger Abendblatt" als eigene Äußerung in den Mund gelegt werde, sei falsch und entspreche nicht den tatsächlichen Äußerungen Hermans während der Pressekonferenz. In Wahrheit habe es sich um eine Interpretation bzw. eine Auslegung der tatsächlich von Herman anlässlich der Pressekonferenz gemachten mehrdeutigen Äußerung gehandelt. Dies hätte in dem Artikel aber deutlich gemacht werden müssen. Die der Fernsehmoderatorin mit dem Falschzitat zugeschriebene Aussage und Einstellung beeinträchtigte sie massiv in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und lasse sie in negativem Licht erscheinen, da die Äußerung letztlich den Unrechtscharakter des NS-Regimes bagatellisiere, indem sie diesen auf ein in jedenfalls Teilen erträgliches, in Wirklichkeit dann doch nicht so schlechtes Maß reduziere. Mit dem Falschzitat werde Frau Herman auch die inhaltliche Billigung der NS-Mutterrolle als Gebärerin arischen Nachwuchses zugeschrieben. Dadurch werde sie in ihrer sozialen Wertgeltung massiv beeinträchtigt und herabgewürdigt, was insofern besonders schwer wiege, als Frau Herman als Nachrichtensprecherin eine hohe Bekanntheit und Vorbildfunktion genoss und besonderen Anforderungen an Seriosität und Neutralität zu genügen hatte.
Mit Rücksicht auf die schwer wiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung und das Maß des Verschuldens auf Seiten des Verlags hat der Senat auch eine Geldentschädigung in Höhe von 25.000,- Euro zugesprochen. Da die Aussage in hohem Maße geeignet gewesen sei, das öffentliche Ansehen Eva Hermans massiv zu beschädigen, hätten die verantwortlichen Redakteure des Beitrags sich durch einfache und zeitnahe Nachfrage vergewissern können und müssen, ob die Äußerung Hermans tatsächlich so bei der Pressekonferenz gefallen war, zumal dort keine vorbereitete Erklärung verlesen worden sei, sondern freie Redebeiträge gewechselt worden seien. Auch hätte leicht klargestellt werden können, dass es sich um eine Interpretation der Äußerung Hermans gehandelt habe. Bei der Bemessung der Entschädigung hat der Senat allerdings nicht berücksichtigt, dass die dem Artikel nachfolgende Medienkampagne die berufliche und private Existenz Hermans erheblich beeinträchtigt hat. Für diese weiteren Auswirkungen sei nicht allein der Springer-Verlag verantwortlich zu machen.
Die Revision gegen das heutige Urteil wurde vom Senat nicht zugelassen; der Verlag kann allerdings binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.
Die Entscheidung ist in etwa zwei Wochen im Internet unter www.nrwe.de abrufbar.
In 3 weiteren Verfahren musste das Oberlandesgericht kein Urteil mehr fällen, da der Springer-Verlag bzw. die beklagte Redakteurin ihre Berufungen gegen die landgerichtlichen Urteile schon vorher zurückgenommen hatten. Danach darf "Bild" bzw. die entsprechende Internetpublikationen Herman nicht mehr als "dumme Kuh" bezeichnen. Diese Formulierung hatte Bild-Kolumnist Franz Josef Wagner nach dem Rausschmiss der TV-Moderatorin aus der legendären "Johannes B. Kerner"-Sendung in seiner Kolumne "Post von Wagner" verwendet. Schon das Landgericht hatte dies als Beleidigung angesehen und Herman einen Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro zuerkannt.
Hubertus Nolte
Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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eva herman
Kündigung | Eva Herman
nun ist es amtlich: Eva Herman ist draußen. Das Kündigungsschutzgesetz bzw. die Richter in der Anwendung und Auslegung haben sich mal wieder selbst übertroffen.
Erfurt. Eva Herman ist erneut mit einer Klage gescheitert. Die frühere „Tagesschau“-Sprecherin war vom NDR entlassen worden und hatte gegen frühere Urteile Revision eingelegt. Grund für ihre Entlassung waren umstrittene Aussagen aus ihrem Buch „Das Eva-Prinzip“. In diesem äußerte sie sich sehr konservativ zur Rolle der Frau in Ehe, Familie und Gesellschaft und hatte die Familienpolitik im Dritten Reich gelobt.
Nun das kann man ja erstmal menschlich und geschichtlich beurteilen. Aber hat das mit dem Arbeitsrecht zu tun?
Bundesarbeitsgericht Erfurt
Auch das Bundesarbeitsgericht hält die Klage der Moderatorin für unbegründet und wies Eva Herman in ihre Schranken. Die 50-Jährige hatte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, den Norddeutschen Rundfunk (NDR), geklagt, weil dieser sie im September 2007 entlassen hatte.
Noch im Juli sah es gut aus. Ein Berufungsverfahren wurde gewonnen. Eine Geldentschädigung mußte gezahlt werden. Es wurde deutlich das sich Frau Eva Herman den Nationalsozialismus verabscheut und es wurde eine Persönlichkeitsrechtsverletzung eingeräumt.
Die Fernsehmoderatorin und Buchautorin Eva Herman hat heute auch im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht Köln Recht erhalten. Der 15. Zivilsenat verbot dem Verlag, die Moderatorin weiter falsch in der Weise zu zitieren, wonach sie den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen habe, nämlich in Bezug auf die Wertschätzung der Mutter.
Außerdem muss der Springer-Verlag eine Geldentschädigung von 25.000,- Euro zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung richtig stellen, dass Frau Herman die Äußerung so nicht getätigt hat (Aktenzeichen OLG Köln 15 U 37/09). Im Rahmen einer Pressekonferenz am 06.09.2007 in Berlin präsentierte die Frau Herman gemeinsam mit ihrem Verleger ihr Buch "Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen" und äußerte sich dazu auch auf Fragen der anwesenden Journalisten. Darüber schrieb das von Springer verlegte "Hamburger Abendblatt" in seiner Print- sowie Internetausgabe in Bezug auf Hermans Äußerungen zur Politik des Nationalsozialismus:"Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut.
Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter."
Die Fernsehmoderatorin hat den Axel-Springer-Verlag daraufhin - gemeinsam mit der Redakteurin des Artikels - auf Unterlassung und auf Zahlung einer Geldentschädigung in Anspruch genommen und dahin argumentiert, dass ihr Persönlichkeitsrecht schwer dadurch beeinträchtigt werden, dass sie durch das Falschzitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik dargestellt werde. In Wahrheit habe sie sowohl im Verlauf der Pressekonferenz als auch bei anderen öffentlichen Auftritten stets deutlich gemacht, dass sie den Nationalsozialismus verabscheue.
Die Richter des Oberlandesgerichts gaben heute - wie in der Vorinstanz schon das Landgericht Köln - im Wesentlichen der Fernsehmoderatorin Recht. Das Zitat, das ihr in dem Artikel im "Hamburger Abendblatt" als eigene Äußerung in den Mund gelegt werde, sei falsch und entspreche nicht den tatsächlichen Äußerungen Hermans während der Pressekonferenz.In Wahrheit habe es sich um eine Interpretation bzw. eine Auslegung der tatsächlich von Herman anlässlich der Pressekonferenz gemachten mehrdeutigen Äußerung gehandelt. Dies hätte in dem Artikel aber deutlich gemacht werden müssen.
Die der Fernsehmoderatorin mit dem Falschzitat zugeschriebene Aussage und Einstellung beeinträchtigte sie massiv in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und lasse sie in negativem Licht erscheinen, da die Äußerung letztlich den Unrechtscharakter des NS-Regimes bagatellisiere, indem sie diesen auf ein in jedenfalls Teilen erträgliches, in Wirklichkeit dann doch nicht so schlechtes Maß reduziere. Mit dem Falschzitat werde Frau Herman auch die inhaltliche Billigung der NS-Mutterrolle als Gebärerin arischen Nachwuchses zugeschrieben. Dadurch werde sie in ihrer sozialen Wertgeltung massiv beeinträchtigt und herabgewürdigt, was insofern besonders schwer wiege, als Frau Herman als Nachrichtensprecherin eine hohe Bekanntheit und Vorbildfunktion genoss und besonderen Anforderungen an Seriosität und Neutralität zu genügen hatte.
Mit Rücksicht auf die schwer wiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung und das Maß des Verschuldens auf Seiten des Verlags hat der Senat auch eine Geldentschädigung in Höhe von 25.000,- Euro zugesprochen. Da die Aussage in hohem Maße geeignet gewesen sei, das öffentliche Ansehen Eva Hermans massiv zu beschädigen, hätten die verantwortlichen Redakteure des Beitrags sich durch einfache und zeitnahe Nachfrage vergewissern können und müssen, ob die Äußerung Hermans tatsächlich so bei der Pressekonferenz gefallen war, zumal dort keine vorbereitete Erklärung verlesen worden sei, sondern freie Redebeiträge gewechselt worden seien. Auch hätte leicht klargestellt werden können, dass es sich um eine Interpretation der Äußerung Hermans gehandelt habe. Bei der Bemessung der Entschädigung hat der Senat allerdings nicht berücksichtigt, dass die dem Artikel nachfolgende Medienkampagne die berufliche und private Existenz Hermans erheblich beeinträchtigt hat. Für diese weiteren Auswirkungen sei nicht allein der Springer-Verlag verantwortlich zu machen.
Die Revision gegen das heutige Urteil wurde vom Senat nicht zugelassen; der Verlag kann allerdings binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.
Die Entscheidung ist in etwa zwei Wochen im Internet unter www.nrwe.de abrufbar.
In 3 weiteren Verfahren musste das Oberlandesgericht kein Urteil mehr fällen, da der Springer-Verlag bzw. die beklagte Redakteurin ihre Berufungen gegen die landgerichtlichen Urteile schon vorher zurückgenommen hatten. Danach darf "Bild" bzw. die entsprechende Internetpublikationen Herman nicht mehr als "dumme Kuh" bezeichnen. Diese Formulierung hatte Bild-Kolumnist Franz Josef Wagner nach dem Rausschmiss der TV-Moderatorin aus der legendären "Johannes B. Kerner"-Sendung in seiner Kolumne "Post von Wagner" verwendet. Schon das Landgericht hatte dies als Beleidigung angesehen und Herman einen Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro zuerkannt.
Hubertus Nolte
Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Man sieht an diesem Beipiel, das wie im meinem Falle, nur einfach genügend mit Dreck geschmissen werden muss. Falschdarstellung von Sachverhalten werden nicht geprüft.
Nun liest man am 31.10.2009 in der Bild.... Bild war dabei..
Eva Herman verliert Kampf um „Tagesschau“-Job Die vom Norddeutschen Rundfunk entlassene frühere „Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman (50) hat den Kampf um ihren Sprecherjob endgültig verloren. Nach einem Vorabbericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ wies der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom April 2009 als unbegründet zurück. In Hamburg hatte Herman mit einer Kündigungsschutzklage in zweiter Instanz gegen den Sender verloren. Das Landesarbeitsgericht hatte hervorgehoben, die „Tagesschau“-Sprecherin sei nur freie Mitarbeiterin gewesen und könne sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Vor dem Bundesarbeitsgericht wollte Herman eine Revisionsverhandlung erzwingen. Der NDR hatte seiner langjährigen Sprecherin, die auch als Moderatorin der Talkshow „Herman & Tietjen“ bekannt wurde, wegen umstrittener Äußerungen über die NS-Familienpolitik im
September 2007 gekündigt.
Dabei stellt sich mir natürlich die Frage nach der Anwendbarkeit des Kündigungsschutz. Haben die Mitwirkenden der ersten Instanz das nicht bemerkt. Haben die Anwälte für Arbeitsrecht nicht geprüft, ob dies überhaupt unter das Arbeitsrecht fällt? Welche Pfeifen. Welch Verschwendung von Steuergeldern! Ich bin gespannt ob ich die Urteile finde.
Ich verstehe schon nicht wie es zu einer fristlosen Kündigung bei einem scheinbar nicht festen Arbeitsvertrag kommen kann? Hat nun ein Arbeitsvertrag bestanden und nun eine Kündigungsschutz vorhanden oder nicht.
Eva Herman: fristlose Kündigung Hamburg - Eva Herman ist ihren Job los. Die Moderatorin wurde vom NDR fristlos entlassen. Der Grund: Die neuesten Äußerungen der 48-Jährigen. Im Zuge der Promotion für ihr neues Buch "Das Prinzip Arche Noah", stellte Herman Vergleiche zur Nazizeit an. Laut verschiedenen Medienberichten sagte sie wörtlich: "Vieles ist sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler. Einiges ist aber auch gut gewesen, zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter." Der NDR reagierte sofort und setzte Herman auf die Straße. Programmdirektor Volker Herres erklärte: "Frau Hermans schriftstellerische Tätigkeit ist aus unserer Sicht nicht länger vereinbar mit ihrer Rolle als Fernsehmoderatorin und Talk-Gastgeberin." Herman selbst nahm zu ihrem Rausschmiss noch nicht Stellung, sie erklärte in der "Bild am Sonntag" lediglich, sie habe mit ihrer Aussage nur verdeutlichen wollen, dass Werte wie Familie, Kinder und das Mutterdasein, die auch im dritten Reich gefördert wurden, anschließend durch die 68er Generation abgeschafft worden seien. ...
Sollte also ein Bestandschutz im Arbeitrecht durch ein Arbeitsvertrag bestanden haben ist mir eine fristlose Kündigung nicht einsehbar. Bin gepannt auf die Begründung im Urteil des BAG. Mein Eindruck ist eher der das man einen Grund gesucht hat für eine Kündigung.
Wenn ich einen Hund prügeln will, so finde ich auch einen Stock!
Der Eindruck verfestigt sich schnell, wenn man folgende Passagen liest. Immer mehr sehe ich Parallelen zu meinen Fall. Hier soll durch Maßnahmen die gegen das Maßregelungsverbot verstoßen, eine unliebsame gewordene Mitarbeiterin mundtot gemacht werden
Mehrfach sei die Talkerin bereits darauf aufmerksam gemacht worden, ihre Arbeit als Moderatorin und als Buchautorin strikt zu trennen. Diese Grenze hatte Herman, so der NDR, jedoch immer wieder überschritten. Das hätte auch zur Folge gehabt, dass eingeladene Gäste die Talksendung "Herman und Tietjen" nicht besuchten oder von vorherein ihre Teilnahme daran ausschlossen.
Ohne ersichtlichen Beweis wird behauptet und zerrüttet. Das habe ich alles durch! Schändlich! Mich verwundert auch, das keine Fundstelle im Internet mal von einer Abhmahnung spricht. Die Abmahnung wäre das 1 Mittel ein mögliches Arbeitsverhältnis zu beenden.
Quellen:
http://www.familyfair.de/Eva-Herman/persoenlich/eva-herman-gewinnt-im-berufungsprozess-gegen-axel-springer-verlag.html
http://www.viviano.de/ak/News-Lifestyle/eva-herman-17821.shtml
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_druck_198440.html
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