Einige Scheibfehler und Links sind von mir, der Rest aus meinem Herzen!
Mir ist bewußt das die Links nicht nur einen Fall betreffen. Diese Links, aus verschiedenen Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing Fällen des Volkswagen Konzerns, sollen die Arbeitsweise zum das Zusammenwirken von Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing" href="http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing_die_fehlende_%C3%9Cbereinkunft_bei_der_Definition_von_Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing">Personalwesen, Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing/Firmen/VolkswagenAG/RainerBeutler/Abmahnung" title="Betriebsrat">Betriebsrat und Gewerkschaft Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing/Firmen/VolkswagenAG/RainerBeutler/DieKollegen">dokumentieren. Das System VW!
So wie ichMobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing Opfer aus Kassel" href="http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing/Firmen/VolkswagenAG/RainerBeutler"> Rainer Beutler kenne hat er doch Ferdinand Piëch bereits 1998 angeschrieben. Mit DEM Konto 1860 und irgendwelchen Erklärungen hatte das aber nicht zu tun. Bestimmt!
Von: milanpetrovic An: hilke.schmidt@verdi-bw-hessen.de Kopie: martin.winterkorn@volkswagen.de, Christian.wulff@stk.niedersachsen.de, Bernd VW-BR V0 Osterloh , bernd.pischetsrieder@volkswagen.de, bernd.wehlauer@volkswagen.de, walter.hirche@mw.niedersachsen.de, Fuchs (K-DR-S) , 'macdet' , 'Harald Bulling' , Juergen IGM V0 Peters Betreff: BV Volkswagenwerk Wolfsburg Datum: Sat, 1 Mar 2008 12:13:21 +0100Sehr geehrte Frau Schmidt, durch Zufall bin ich auf die ver.di Bildungswerk Hessen e. V.- Homepage gestossen. Aus der Homepage habe ich die u.a. BV von VW entnommen Volkswagen Betriebsversammlung" href="http://mobbing-und-burnout.sozialnetz.de/go/id/icx/">und hier nochmal einkopiert. Welchen Zweck hat diese VW-BV Veröffentlichung auf der verdi-Homepage? Ich kann Ihnen aus meinen Erfahrungen mit VW versichern, dass es alles blanke Theorie ist, an die sich weder das VW-Management, das VW-Personalwesen, das VW-Rechtswesen noch der BR hält. Diese VW-Betriebsvereinbarung verhöhnt die VW-Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing-Opfer! Sie sind sicher wenig informiert, wie VW gegen Mitarbeiter vorgeht, und sich ihrer regelrecht auf billigste und skrupellosester Weise entsorgt. Mein Fall ist nur einer Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing Opfer Volkswagen" href="http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing/Firmen">unter mehreren. Ist aber besonders verwerflich, weil ich nach 9 Jahren Einsatz in Barcelona, hier im Ausland regelrecht fallengelassen wurde. Ich war fast 20 Jahre VW-Mitarbeiter und bin heute 57 Jahre alt. Aufgrund der brutalen VW-Handlungsweise gegen mich bin ich seit September 2004 arbeitsunfähig und habe im Januar d.J. meine Arbeistunfähigkeitsrente beantragt. VW hat mich 2 Mal fristlos entlassen. Aufgrund meines Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing bis hin zur Schwerbehinderung" href="http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing/Firmen/VolkswagenAG/RainerBeutler/DieSchwerbehinderung">schlechten psychischen wie physischen sowie finanzieller Verfassung musste ich notgedrungen das VW-Abfindungsangebot in 2006 annehmen.
VW hatte bei der 1. fristlosen Kündigung, die sie lt. Gerichtsurteil wieder zurücknehmen musste, ebensowenig eine Entlassungsbegründung wie bei der 2. fristlosen Kündigung. Die VW-Taktik ist es, den Mitarbeiter finanziell auszutrocknen und immer wieder, auch nach verlorenen Geichtsprozessen, dem Mitarbeiter Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing/Firmen/VolkswagenAG/RainerBeutler/K%C3%BCndigungen">erneut zu kündigen, bis dieser letztlich zermürbt aufgibt gegen das VW-Unrecht anzukämpfen, weil ihm die Kraft fehlt.
Das sind Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing Opfer Volkswagen" href="http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing/Firmen/VolkswagenAG/RainerBeutler/DerBetriebsrat">VW-Tatsachen, die gegen die Arbeit des Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing mit Unerstützung des VW-Betriebsrats-Apparates" href="http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing/Firmen/VolkswagenAG/RainerBeutler/DieGewerkschaft">VW-Betriebsrats-Apparates sprechen. In meinem Fall habe ich den damaligen BR-Vorsitzenden H. Volkert um Unterstützung gebeten. Weder half dieser noch erhielt ich eine Antwort auf meine Mails. Sein Nachfolger, H. Osterloh, tut es ihm gleich. H. Gambino, der BR für meinen Bereich zuständig tat es seinem Vorsitzendem gleich. H. Pischetsrieder (ehm. VW-Konzervorsitzender) wurde von mir ebenfalls informiert, und um Unterstützung gebeten. Fehlanzeige. Auch dieser zog es vor, sich in Schweigen zu hüllen. Ebenso verhielt sich H. Reinicke, von der VW-Konzernrevision. Alle Beteiligten des VW-Personalwesens, die ich um Erklärung für meine Entlassung bat, verhielten sich wie die o.a. Personen.
Das VW-Rechtswesen, formulierte sogar nachweislich Lügen in der Klageschrift. Das ist Realität im grossen VW-Konzern. Man versucht solche Fälle halt „auszusitzen“. Wir werden sehen, wie lange die Herren sich das noch leisten können. Die VW-Aufsichtsratsmitglieder Herren Chrstian Wulff (Nds. Ministerpr.) und Herr Jürgen Peters (ehem. IGM-Vorsitzender) wurden ebenfalls ausführlich von mir informiert und um Hilfe gebeten. Es erfolgte keine Reaktion, bis auf die von Herrn Wulff, der mir lapidar mitteilte, er könne sich in das operative Geschäft von VW nicht einmischen. MOBBING bei VW ist also eine operative Tätigkeit, über das die Aufsichtsrats-Mitglieder zwar informiert sind, aber nur zusehen dürfen. Seltsames Verhalten! Erinnert mich sehr stark an das Judenthema im dritten Reich. Keiner wollte es gewusst haben! Offiziell gibt es kein MOBBING bei VW. Wie denn auch, VW hat doch die sog. MOBBING-Beauftragten. Bis heute versuche ich, eine gerechte Entschädigung von VW zu erhalten. Z.Z. versuche ich es auf dem freundschaftlichen Weg. Falls das keinen Erfolg haben sollte, werde ich VW wegen Körperverletztung auf Schadensersatz verklagen. All meine Erfahrungen werde ich in einem Buch veröffentlichen. Zweck soll sein, den ehemaligen VW-Mitarbeitern die Augen zu öffnen, welcher BR ihre Interessen vetritt. Die Öffentlichkeit wird wohl nicht schlecht staunen, was sich hinter dem Kanal alles so tut.
Z. Z.bin ich dabei das Buch mit einigen neuen Kapiteln zu ergänzen. Ein Kapitel werde ich meinem Freund und ehem. Arbeitskollegen Jörg Krüger widmen. Man fand Herrn Krüger am 21.01.2008 tot in der Aller. Herrn Krüger wurde im letzten Jahr von VW fristlos entlassen. Er hatte, und das war VW bekannt, Alkohol-Probleme. Das hielt VW aber nicht davon ab, wegen unentschuldigtem Fehlen, Herrn Krüger zu entlassen, anstatt zu helfen. Rein arbeitsrechtlich wohl korrekt.
Da alles, werte Frau Schmidt, ist es wert aufgeschrieben und veröffentlicht zu werden, damit die u.a. BV-"Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz" endlich einmal gegen die brutale VW-Wirklichkeit gestellt wird. Diese VW-BV ist das Schaffell mit dem sich die VW-Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing-Wölfe nur tarnen. Es ist längst an der Zeit, diese Wölfe, zu dem leider auch Betriebsrat Bernd Osterloh">Herr Osterloh mit seinen BR-Kollegen gehört, zu enttarnen und blosszustellen. Nicht nur in meinem Fall haben diese VW-Betriebsräte kläglich versagt. Herr Volkert hat der Gewerkschaft-Bewegung schweren Schaden, durch seine Raffgier zugefügt. Die aktuellen Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing/MeineGeschichte/Belege" title="Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing ist Kultur im WERK">Arbeitnehmer Vertreter bei VW schlagen in die gleiche Kerbe, allerdings nicht wegen Raffgier, sondern ganz einfach damit, dass sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Das Thema MOBBING wird immer noch, nur sehr theoretisch behandelt. Und die Arbeistgerichte stehen nicht auf der Seite den geMOBBTEN. Wir Opfer aber, klagen VW an, und werden nicht nachlassen, gegen das uns angetane Unrecht anzugehen.
Mit freundlichen Grüssen Milan Petrovic Ehem. engagierter und einsatzfreudiger VW-Mitarbeiter. Dann aber ausgegrenzt, schikaniert, gedemütigt und gemobbt von allen VW-Bereichen, mit Wissen und somit mit Unterstützung H.Pischetsrieders, H.Volkert und H.Osterloh. Sowie mit Wissen und damit Unterstützung der beiden VW-Aufsichtsratsmitglieder: H.Peters (IGM-Vorsitzender) und H. Wulff (Nds. Ministerpräsident) Die skrupellosen Handlungen der VW-Mobber gegen ihre Kollegen sind nachzulesen unter: homepage: http://mobbing-gegner.de blog : http://blog.mobbing-gegner.de forum : http://forum.mobbing-gegner.de wiki : http://wiki.mobbing-gegner.de
Kopiert, am 01.03.2008 aus : http://mobbing-und-burnout.sozialnetz.de/go/id/icx/
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BV Volkswagenwerk Wolfsburg Betriebsvereinbarung: "Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz" Präambel Eine Unternehmenskultur, die sich durch ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz auszeichnet, bildet die Basis für ein positives innerbetriebliches Arbeitsklima und ist damit eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Sexuelle Belästigung, die sich meist gegen Frauen richtet, und Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing gegen Einzelne sowie Diskriminierung nach Herkunft und Hautfarbe und der Religion, stellen am Arbeitsplatz eine schwer wiegende Störung des Arbeitsfriedens dar. Sie gelten als Verstoß gegen die Menschenwürde sowie als eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Solche Verhaltensweisen sind unvereinbar mit den Bestimmungen der Arbeitsordnung. Sie schaffen im Unternehmen ein eingeengtes, stressbelastetes und entwürdigtes Arbeits- und Lernumfeld und begründen nicht zuletzt gesundheitliche Störungen. Das Unternehmen verpflichtet sich, sexuelle Belästigung, Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing und Diskriminierung zu unterbinden und ein partnerschaftliches Klima zu fördern und aufrecht zu erhalten. Dies gilt auch für die Werbung und Darstellung in der Öffentlichkeit. 1. Geltungsbereich persönlich: für alle Beschäftigten der Volkswagen AG, räumlich: für alle Werke der Volkswagen AG. 2. Grundsätze Gemäß der Arbeitsordnung ist jeder Werksangehörige verpflichtet, zur Einhaltung des Arbeitsfriedens und eines guten Arbeitsklimas beizutragen. Hierzu gehört vor allem, die Persönlichkeit jedes Werksangehörigen zu respektieren. Zur Verletzung dieser Würde des Einzelnen gehört insbesondere das bewusste, gezielte und fahrlässige Herabwürdigen bis hin zum/zur o Sexuellen Belästigung, wie beispielsweise unerwünschter Körperkontakt, anzügliche Bemerkungen, Kommentare oder Witze zur Person, Zeigen sexistischer und pornographischer Darstellungen (z.B. Pin-up-Kalender), Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, Andeutungen, dass sexuelles Entgegenkommen berufliche Vorteile bringen könnte. Was als sexuelle Belästigung empfunden wird, ist durch das subjektive Empfinden der Betroffenen bestimmt. o Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing, wie beispielsweise Verleumden von Werksangehörigen oder deren Familien, Verbreiten von Gerüchten über Werkangehörige oder deren Familien, absichtliches Zurückhalten von arbeitsnotwendigen Informationen oder sogar Desinformation, Drohungen und Erniedrigungen, Beschimpfung, verletzende Behandlung, Hohn und Aggressivität, unwürdige Behandlung durch Vorgesetzte, z.B. die Zuteilung kränkender, unlösbarer, sinnloser oder gar keiner Aufgaben o Diskriminierung, wie beispielsweise aus rassistischen, ausländerfeindlichen oder religiösen Gründen, die in mündlicher oder schriftlicher Form geäußert werden sowie diesbezügliche Handlungen gegenüber Werksangehörigen. Die o.g. Grundsätze gelten gleichermaßen für das Verhalten von Werksangehörigen gegenüber im Unternehmen beschäftigten Fremdfirmenangehörigen. 3. Beschwerderecht Wenn eine persönliche Zurückweisung durch die belästigte Person im Einzelfall erfolglos ist oder unangebracht erscheint, können sich die betroffenen Werkangehörigen, die sich durch Missachtung der unter Punkt 2 beschriebenen Grundsätze beeinträchtigt fühlen, an die nachfolgenden Stellen werden. Verantwortliche Stellen in diesem Sinne sind insbesondere: o der/die betrieblichen Vorgesetzten o der Betriebsrat o die Frauenbeauftragte o das Personalwesen o das Gesundheitswesen Diese haben die Aufgabe, unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnis des Vorfalls: o die Betroffenen zu beraten und zu unterstützen, o in getrennten oder gemeinsamen Gesprächen mit den belästigenden und den belästigten Personen den Sachverhalt festzustellen und zu dokumentieren, o die belästigende Person über die tatsächlichen und die Zusammenhänge und Folgen einer Belästigung im vorgenannten Sinne am Arbeitsplatz aufzuklären, o den zuständigen Gremien Gegenmaßnahmen und ggf. arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Rahmen der bestehenden Verfahren vorzuschlagen, o allen - auch vertraulichen - Hinweisen und Beschwerden von Belästigungen im vorgenannten Sinne nachzugehen, o auf Wunsch die/den Betroffe/n zu/in allen Gesprächen und Besprechungen einschließlich zu Sitzungen des Personalausschusses zu begleiten, zu beraten und sie in ihrer Vertretung zu unterstützen. Über die Teilnahme von Vertrauenspersonen an seinen Sitzungen entscheidet der Personalausschuss in Abwägung der Umstände des Einzelfalls. Darüber hinaus können sich betroffene Werksangehörige auch jederzeit an Personen ihres Vertrauens sowie den Werkschutz wenden. Die §§ 84 und 85 des Betriebsverfassungsgesetzes über das allgemeine Beschwerderecht bleiben unberührt. Die Beschwerde darf nicht zu Benachteiligungen führen. 4. Vertraulichkeit Über die Informationen und Vorkommnisse, persönliche Daten und Gespräche ist absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, die nicht am Verfahren beteiligt sind. 5. Maßnahmen Das Unternehmen hat die dem Einzelfall angemessenen betrieblichen Maßnahmen gemäß § 32 der Arbeitsordnung, wie z.B. o Belehrung, o Verwarnung, o Verweis, o Geldbuße o oder arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie z.B. o Versetzung, o Abmahnung oder o Kündigung zu ergreifen. Die Durchführung erfolgt in Abstimmung mit dem Betriebsrat. Zur Abhilfe kann auch ein Beratungs- und Therapieangebot erfolgen. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, z.B. das Beschäftigungsgesetz. 6. Fördermaßnahmen o Fortbildung Im Rahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Werksangehörigen wird die Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, des Mobbing">Mobbing">Mobbing">Mobbing und der Diskriminierung, der Arbeitslosigkeit für die Betroffenen und die Handlungsverpflichtungen der Vorgesetzten aufgenommen. Dies gilt insbesondere für: § betriebliche Vorgesetzte § Ausbilder/Ausbilderinnen, § betriebliche Ausbildungsbeauftragte § Beschäftigte des Personal- und Gesundheitswesens sowie den Betriebsrat. o Seminare In Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsausschuss des Betriebsrates, der Frauenförderung und der VW-Coaching GmbH werden zielgruppenorientierte Seminare/Seminarbausteine erstellt. o Information und Aufklärung Im Interesse einer umfassenden Informations- und Aufklärungskampagne innerhalb der Belegschaft werden die partnerschaftlichen Verhaltensgrundsätze in einer Broschüre der Belegschaft zugänglich gemacht. Darüber hinaus erfolgen unterstützend von Zeit zu Zeit Publikationen mit Vorschlägen/Hinweisen zur Verbesserung des Arbeitsklimas (z. B. Bekanntmachungsbretter). 7. Schlussbestimmungen Die Betriebsvereinbarung tritt am 01.07.1996 in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zu Jahresende, erstmals zum 31.12.1997, gekündigt werden. Wird diese Betriebsvereinbarung gekündigt, z. B. im Falle einer Änderung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften oder Rechtsprechung, gelten die Festlegungen dieser Betriebsvereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter. Wolfsburg, 27.06.96 VOLKSWAGEN AG Gesamtbetriebsrat - Unternehmensleitung Final del formulario






