Mobbing/Gesetze/AGG">AGG Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Mobbing/Gesetze/AGG">AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Quelle:Georg Dresel feiert mit der Seite Soliserve.de sein 10 järiges Bestehen. Lieber Georg, vielen Dank herzlichen Glückwunsch und weiterhin den verdienten Erfolg.
Klaus-Dieter May vom mobbing-web hat nun 9 Jahre auf dem Buckel. Zeit für den Ruhestand
Vor einiger Zeit feierte eine andere Seite deren Namen ich nachliefere (Giesbert .?? da vergessen ) 10 Jahre Anti-Mobbing Jubiläum. Damit mir nicht ähnliches geschieht ist es
Zeit zur Erweiterung und Neuausrichtung
auch eine Zeit für mich über meine, und die Zukunft des "Mobbing Gegner.de" nachzudenken. Durch den Fall Sule Eisele habe ich Kontakt zu Prof. Dr. Alenfelder. Da Georg Dresel auf seiner Seite auch auf eine Fachtagung zum Thema Arbeitsrecht aufmerksam macht habe ich ein wenig "gegooglet" und fand passend zu diesem Thema die Presseerklärung im erweiterten Bereich. Wie Prof. Dr. Peter Wedde (zieht ein erstes Fazit der Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) anläßlich der Fachtagung hat auch Prof. Dr. Alenfelder sich so seine Gedanken gemacht. Meine Zukunft und die somit die Zukunft des Mobbing Gegner.de wird beeinflußt werden durch die Erweiterung und Ausrichtung des Angebotes in Richtung Mobbing/Gesetze/AGG">AGG und Stalking. Aber auch hin zu einem Vermittler von Gesundung, Genesung, Coaching und allen Arten der Entspannung. Mobbing ist multidisziplinär. Diesem Ansatz wollen wir genügen. Deshalb habe ich bereits in der Vergangenheit meine Xing-Kontakte auf über 200 Multipikatoren aus allen wichtigen Bereichen des täglichen Lebens ausgebaut. Der Auftakt ist gemacht. Last den Trommelwirbel erklingen :-)Also nochmals meinen herzlichen Glückwunsch!
Zeit für einen Blick zurück
Einstieg in die Diskriminierungsfreiheit - 1 Jahr Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Mobbing/Gesetze/AGG">AGG nicht abschaffbar
Diskriminierung in Deutschland
Mobbing/Gesetze/AGG">AGG Notwendig
Das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG gilt für allgemeine Verträge im Zivilrecht, allerdings im wesentlichen beschränkt auf Massengeschäfte und private Versicherungen.
Schwerpunkt des Mobbing/Gesetze/AGG">AGG ist das Arbeitsrecht. Dort gilt es umfassend. Das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG verbietet Arbeitgebern Beschäftigte wegen bestimmter Merkmale zu benachteiligen (Diskriminierung) und verpflichtet sie, die Mitarbeiter vor Diskriminierung durch Kollegen, Vorgesetzte und Dritte (Kunden z.B.) zu schützen. Dazu gehört auch eine Schulung der Mitarbeiter über das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG. Verboten ist Benachteiligung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, des Alters, der Behinderung und der sexuellen Identität. Verboten ist auch die Benachteiligung von Frauen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft. Verstößt der Arbeitgeber dagegen muß er u.a. Schadensersatz leisten (z.B. entgangenes Gehalt ohne Obergrenze, abschreckend hohes Schmerzensgeld, d.h. normalerweise ein Jahresgehalt, mindestens 30.000 EUR).
Gegenargumente unhaltbar
Mobbing/Gesetze/AGG">AGG schafft Vertragsfreiheit
Einige behaupten, das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG beschränke die Vertragsfreiheit. Das ist falsch: Das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG schafft erst Vertragsfreiheit. Vor dem Mobbing/Gesetze/AGG">AGG gab es Vertragsfreiheit nur für Arbeitgeber, die nach Belieben diskriminieren durften. Jetzt erhalten die Arbeitnehmer Vertragsfreiheit, da sie verlangen können, sachlich beurteilt zu werden: Freiheit von Diskriminierung statt Freiheit zur Diskriminierung.Mobbing/Gesetze/AGG">AGG ist kein Gesinnungsrecht
Andere behaupten, das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG sei ein Gesinnungsrecht. Das ist offensichtlich abwegig: Das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG bestraft nicht eine Gesinnung, es verbietet, Mitmenschen zu entwürdigen.Gesetze ändern Bewußtsein
Schließlich wird vorgetragen, Gesetze verändern nicht die diskriminierende Grundhaltung und können daher Diskriminierung in der Gesellschaft nicht ausschließen.Richtig ist: Es wird immer Menschen geben, die ihre Mitmenschen entwürdigen und diskriminieren. Genauso wie es Menschen gibt, die stehlen und morden, obwohl es unter Strafe steht. Sollen wir das Strafgesetzbuch abschaffen, weil es noch Verbrecher gibt? Nein – durch Gesetze werden die verbotenen Handlungen nicht abgeschafft, aber eins wird allen klar: Diese Handlung ist gesellschaftlich geächtet. Und genau das führt bei vielen zum Umdenken und damit zur Änderung der Grundhaltung. Außerdem: nur durch das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG kann sich das Opfer wirksam gegen Entwürdigung wehren.
Versachlichung der Personalarbeit statt Bürokratisierung
Gerne tragen Arbeitgeberfunktionäre vor, das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG schaffe teure Bürokratie. Arbeitgeber müßten genauer dokumentieren als früher. Das Gesetz selber schreibt so etwas nicht vor. Allerdings sollte ein Arbeitgeber in der Lage sein, darzustellen nach welchen Kriterien er eine Einstellung oder Beförderung durchgeführt hat. Das setzt voraus, daß er die Auswahlkriterien vorher festgelegt hat und diese bei den Bewerbern geprüft hat. Das jedoch sollte für vernünftige Personalarbeit selbstverständlich sein. Wie soll eine Personalentscheidung getroffen werden, wenn man nicht weiß, was der Bewerber mitbringen muß? Insgesamt ist die Personalarbeit mit dem Mobbing/Gesetze/AGG">AGG nicht aufwendiger als vorher. Sie ist jedoch anders, nämlich sachlicher.Kein nennenswerter Mißbrauch des Gesetzes.
Immer wieder wird von angeblichem Massenmißbrauch des Mobbing/Gesetze/AGG">AGG erzählt. Eine Klagewelle von Berufsbewerbern (von einigen als „Mobbing/Gesetze/AGG">AGG Hopper“ bezeichnet) wurde prophezeit. Gesehen hat diese Berufsbewerber noch niemand: Weder Gerichte noch Rechtsschutzversicherungen haben Hinweise auf Massenmißbrauch des Mobbing/Gesetze/AGG">AGG. Zur Abwehr der nichtvorhandenen Gefahr wurde gar eine schwarze Liste ins Internet gestellt, um Menschen zu brandmarken, die sich gegen Diskriminierung wehren. Dort kann sich jeder Arbeitgeber über angeblich „renitente“ Arbeitnehmer informieren und diese melden. Während andere Staaten Diskriminierer auf schwarze Listen setzen, werden in Deutschland die Opfer angeprangert, die es wagen, sich zur Wehr zu setzen. Ein Vorgang, der an Absurdität nicht zu übertreffen ist.Wirtschaftlichkeit Allgemein
Unablässig wird behauptet, das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG schade der Wirtschaft und führe zu mehr Mobbing-Arbeitslosigkeit.html/">Arbeitslosigkeit. Das ist falsch. Diskriminierung ist nicht nur unmoralisch, Diskriminierung ist auch wirtschaftlich schädlich. Jede Untersuchung zeigt – Diskriminierung ist wirtschaftlich ineffizient, sie schmälert den Gewinn der Unternehmen.Befragte Unternehmen bestätigten unter anderem folgende Vorteile der Diskriminierungsfreiheit:
Der Krankenstand sinkt und Mitarbeiter können besser an das Unternehmen gebunden werden. Zudem können neue Märkte und neue Kunden erreicht werden. Generell verbessern sich die Leistungen. Auch das Ansehen bei Kunden und potentiellen Mitarbeitern verbessert sich deutlich.
Vor allem aber: die Qualität der Mitarbeiter wird besser. Entscheidet ein Unternehmen konsequent nach Leistung statt nach Vorurteilen, werden die besseren Mitarbeiter eingestellt und befördert. Und dadurch gewinnt das Unternehmen insgesamt. Schließlich sind auch die Mitarbeiter besser motiviert, denn sie sehen, daß ihre Leistung sich für sie lohnt (höherer Lohn und Beförderung). Preis der GerechtigkeitAber selbst wenn man unterstellt, Diskriminierung würde die Unternehmensgewinne steigern – wäre das ein Grund Diskriminierung zu akzeptieren? Oder genauer gefragt: was ist uns Gerechtigkeit wert? Und wenn Wirtschaft vor Menschenwürde geht, was opfern wir als nächstes? Denn eins muß endlich erkannt werden: Wer diskriminiert, tritt die Menschenrechte mit Füßen. Das ist nicht hinnehmbar.
Motive des Widerstands
Trotz der eindeutigen Argumente und der klaren Rechtslage, werden immer noch sachlich nicht fundierte Kampagnen gegen das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG geführt. Warum?Letztlich scheint es einigen darum zu gehen, die Freiheit zur Diskriminierung zu erhalten, die verschämt als „Vertragsfreiheit“ bezeichnet wird.
Getragen wird diese Kampagne vor allem von einigen Arbeitgeberfunktionären. Dabei erstaunt folgendes: Das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG beruht auf mehreren EU Richtlinien. Diese wurden überwiegend im Jahre 2000 erlassen. Seitdem ist dieses Gesetz nicht mehr zu verhindern und seitdem mußte jedem Sachverständigen bekannt sein, welche Anforderungen das Gesetz an Arbeitgeber stellen würde. Statt im Jahre 2000 Gegenargumente vorzubringen, schwiegen die Funktionäre. Statt nach der Verabschiedung der Richtlinien Arbeitgeber zu informieren und insbesondere Tarifverträge diskriminierungsfrei umzugestalten, schwiegen die Funktionäre. Erst im Jahre 2004 begann die haltlose Kampagne gegen das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG. Man spiegelte den eigenen Mitgliedern vor, das Gesetz könne noch verhindert werden: Ablenkung von eigenen Fehlern statt dringend erforderlicher Information und Hilfestellung. Die deutschen Arbeitgeber wurden von führenden Funktionären im Stich gelassen. Hätten die Verbände bereits 2001 ihren Mitgliedern bei der Vorbereitung auf das Gesetz geholfen, wäre den Arbeitgebern Aufwand und Rechtsunsicherheit erspart geblieben.





