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arbeitsrecht
von TanteUschi (Verfasst Do, 26 Nov 2009 10:04 +0000)
momentan ist ja angeblich Mr Schlecker höchstpersönlich wieder in München unterwegs, heißt also mal wieder überstunden, überstunden, überstunden...... ich wundere mich ja scho9n, dass ich trotz mehrere Wochen krank noch nicht raus bin... allerdings gibt es bei uns im Bezirk ein Problem... der Chef ist nett.. zu nett... Urlaub anfragen... Urlaub ist kein Problem, aber dafür haebn wir keine Leute mehr...Es gibt zwar Urlaub, aber nur wenn man mit dem schlechten gewissen leben kann, dass die Kollegin halt nicht nur 5,5 Stunden alleine ist und ein paar Überstunden macht sondern, wenn man damit leben kann das die kollegin 12 Stunden Schcihten schiebt und mit ein bissl glück ne Pausenablösung für eine halbe Stunde bekommt.
Kündigung | Eva Herman
nun ist es amtlich: Eva Herman ist draußen. Das Kündgungsschutzgesetz hat sich mal wieder selbst übertroffen.
Erfurt. Eva Herman ist erneut mit einer Klage gescheitert. Die frühere „Tagesschau“-Sprecherin war vom NDR entlassen worden und hatte gegen frühere Urteile Revision eingelegt. Grund für ihre Entlassung waren umstrittene Aussagen aus ihrem Buch „Das Eva-Prinzip“. In diesem äußerte sie sich sehr konservativ zur Rolle der Frau in Ehe, Familie und Gesellschaft und hatte die Familienpolitik im Dritten Reich gelobt.
Nun das kann man ja erstmal beurteilen. Aber hat das mit dem Arbeitsrecht zu tun? Bundesarbeitsgericht Erfurt
Auch das Bundesarbeitsgericht hält die Klage der Moderatorin für unbegründet und wies Eva Herman in ihre Schranken. Die 50-Jährige hatte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, den Norddeutschen Rundfunk (NDR), geklagt, weil dieser sie im September 2007 entlassen hatte.
Nun ist es also aus. Auf der Internetseite familyfair, wo Fr. Herman sich ein wenig einbringt, wurde noch im Juli über den erfolgreichen Abschluf im Berufungsprozess gegen ihren Arbeitsgeber berichtet:
Die Fernsehmoderatorin und Buchautorin Eva Herman hat heute auch im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht Köln Recht erhalten. Der 15. Zivilsenat verbot dem Verlag, die Moderatorin weiter falsch in der Weise zu zitieren, wonach sie den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen habe, nämlich in Bezug auf die Wertschätzung der Mutter. Außerdem muss der Springer-Verlag eine Geldentschädigung von 25.000,- Euro zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung richtig stellen, dass Frau Herman die Äußerung so nicht getätigt hat (Aktenzeichen OLG Köln 15 U 37/09).
Im Rahmen einer Pressekonferenz am 06.09.2007 in Berlin präsentierte die Frau Herman gemeinsam mit ihrem Verleger ihr Buch "Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen" und äußerte sich dazu auch auf Fragen der anwesenden Journalisten. Darüber schrieb das von Springer verlegte "Hamburger Abendblatt" in seiner Print- sowie Internetausgabe in Bezug auf Hermans Äußerungen zur Politik des Nationalsozialismus: "Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter." Die Fernsehmoderatorin hat den Axel-Springer-Verlag daraufhin - gemeinsam mit der Redakteurin des Artikels - auf Unterlassung und auf Zahlung einer Geldentschädigung in Anspruch genommen und dahin argumentiert, dass ihr Persönlichkeitsrecht schwer dadurch beeinträchtigt werden, dass sie durch das Falschzitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik dargestellt werde. In Wahrheit habe sie sowohl im Verlauf der Pressekonferenz als auch bei anderen öffentlichen Auftritten stets deutlich gemacht, dass sie den Nationalsozialismus verabscheue.
Die Richter des Oberlandesgerichts gaben heute - wie in der Vorinstanz schon das Landgericht Köln - im Wesentlichen der Fernsehmoderatorin Recht. Das Zitat, das ihr in dem Artikel im "Hamburger Abendblatt" als eigene Äußerung in den Mund gelegt werde, sei falsch und entspreche nicht den tatsächlichen Äußerungen Hermans während der Pressekonferenz. In Wahrheit habe es sich um eine Interpretation bzw. eine Auslegung der tatsächlich von Herman anlässlich der Pressekonferenz gemachten mehrdeutigen Äußerung gehandelt. Dies hätte in dem Artikel aber deutlich gemacht werden müssen. Die der Fernsehmoderatorin mit dem Falschzitat zugeschriebene Aussage und Einstellung beeinträchtigte sie massiv in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und lasse sie in negativem Licht erscheinen, da die Äußerung letztlich den Unrechtscharakter des NS-Regimes bagatellisiere, indem sie diesen auf ein in jedenfalls Teilen erträgliches, in Wirklichkeit dann doch nicht so schlechtes Maß reduziere. Mit dem Falschzitat werde Frau Herman auch die inhaltliche Billigung der NS-Mutterrolle als Gebärerin arischen Nachwuchses zugeschrieben. Dadurch werde sie in ihrer sozialen Wertgeltung massiv beeinträchtigt und herabgewürdigt, was insofern besonders schwer wiege, als Frau Herman als Nachrichtensprecherin eine hohe Bekanntheit und Vorbildfunktion genoss und besonderen Anforderungen an Seriosität und Neutralität zu genügen hatte.
Mit Rücksicht auf die schwer wiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung und das Maß des Verschuldens auf Seiten des Verlags hat der Senat auch eine Geldentschädigung in Höhe von 25.000,- Euro zugesprochen. Da die Aussage in hohem Maße geeignet gewesen sei, das öffentliche Ansehen Eva Hermans massiv zu beschädigen, hätten die verantwortlichen Redakteure des Beitrags sich durch einfache und zeitnahe Nachfrage vergewissern können und müssen, ob die Äußerung Hermans tatsächlich so bei der Pressekonferenz gefallen war, zumal dort keine vorbereitete Erklärung verlesen worden sei, sondern freie Redebeiträge gewechselt worden seien. Auch hätte leicht klargestellt werden können, dass es sich um eine Interpretation der Äußerung Hermans gehandelt habe. Bei der Bemessung der Entschädigung hat der Senat allerdings nicht berücksichtigt, dass die dem Artikel nachfolgende Medienkampagne die berufliche und private Existenz Hermans erheblich beeinträchtigt hat. Für diese weiteren Auswirkungen sei nicht allein der Springer-Verlag verantwortlich zu machen.
Die Revision gegen das heutige Urteil wurde vom Senat nicht zugelassen; der Verlag kann allerdings binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.
Die Entscheidung ist in etwa zwei Wochen im Internet unter www.nrwe.de abrufbar.
In 3 weiteren Verfahren musste das Oberlandesgericht kein Urteil mehr fällen, da der Springer-Verlag bzw. die beklagte Redakteurin ihre Berufungen gegen die landgerichtlichen Urteile schon vorher zurückgenommen hatten. Danach darf "Bild" bzw. die entsprechende Internetpublikationen Herman nicht mehr als "dumme Kuh" bezeichnen. Diese Formulierung hatte Bild-Kolumnist Franz Josef Wagner nach dem Rausschmiss der TV-Moderatorin aus der legendären "Johannes B. Kerner"-Sendung in seiner Kolumne "Post von Wagner" verwendet. Schon das Landgericht hatte dies als Beleidigung angesehen und Herman einen Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro zuerkannt.
Hubertus Nolte
Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kündigung | Eva Herman
nun ist es amtlich: Eva Herman ist draußen. Das Kündigungsschutzgesetz bzw. die Richter in der Anwendung und Auslegung haben sich mal wieder selbst übertroffen.
Erfurt. Eva Herman ist erneut mit einer Klage gescheitert. Die frühere „Tagesschau“-Sprecherin war vom NDR entlassen worden und hatte gegen frühere Urteile Revision eingelegt. Grund für ihre Entlassung waren umstrittene Aussagen aus ihrem Buch „Das Eva-Prinzip“. In diesem äußerte sie sich sehr konservativ zur Rolle der Frau in Ehe, Familie und Gesellschaft und hatte die Familienpolitik im Dritten Reich gelobt.
Nun das kann man ja erstmal menschlich und geschichtlich beurteilen. Aber hat das mit dem Arbeitsrecht zu tun?
Bundesarbeitsgericht Erfurt
Auch das Bundesarbeitsgericht hält die Klage der Moderatorin für unbegründet und wies Eva Herman in ihre Schranken. Die 50-Jährige hatte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, den Norddeutschen Rundfunk (NDR), geklagt, weil dieser sie im September 2007 entlassen hatte.
Noch im Juli sah es gut aus. Ein Berufungsverfahren wurde gewonnen. Eine Geldentschädigung mußte gezahlt werden. Es wurde deutlich das sich Frau Eva Herman den Nationalsozialismus verabscheut und es wurde eine Persönlichkeitsrechtsverletzung eingeräumt.
Die Fernsehmoderatorin und Buchautorin Eva Herman hat heute auch im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht Köln Recht erhalten. Der 15. Zivilsenat verbot dem Verlag, die Moderatorin weiter falsch in der Weise zu zitieren, wonach sie den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen habe, nämlich in Bezug auf die Wertschätzung der Mutter.
Außerdem muss der Springer-Verlag eine Geldentschädigung von 25.000,- Euro zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung richtig stellen, dass Frau Herman die Äußerung so nicht getätigt hat (Aktenzeichen OLG Köln 15 U 37/09). Im Rahmen einer Pressekonferenz am 06.09.2007 in Berlin präsentierte die Frau Herman gemeinsam mit ihrem Verleger ihr Buch "Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen" und äußerte sich dazu auch auf Fragen der anwesenden Journalisten. Darüber schrieb das von Springer verlegte "Hamburger Abendblatt" in seiner Print- sowie Internetausgabe in Bezug auf Hermans Äußerungen zur Politik des Nationalsozialismus:"Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut.
Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter."
Die Fernsehmoderatorin hat den Axel-Springer-Verlag daraufhin - gemeinsam mit der Redakteurin des Artikels - auf Unterlassung und auf Zahlung einer Geldentschädigung in Anspruch genommen und dahin argumentiert, dass ihr Persönlichkeitsrecht schwer dadurch beeinträchtigt werden, dass sie durch das Falschzitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik dargestellt werde. In Wahrheit habe sie sowohl im Verlauf der Pressekonferenz als auch bei anderen öffentlichen Auftritten stets deutlich gemacht, dass sie den Nationalsozialismus verabscheue.
Die Richter des Oberlandesgerichts gaben heute - wie in der Vorinstanz schon das Landgericht Köln - im Wesentlichen der Fernsehmoderatorin Recht. Das Zitat, das ihr in dem Artikel im "Hamburger Abendblatt" als eigene Äußerung in den Mund gelegt werde, sei falsch und entspreche nicht den tatsächlichen Äußerungen Hermans während der Pressekonferenz.In Wahrheit habe es sich um eine Interpretation bzw. eine Auslegung der tatsächlich von Herman anlässlich der Pressekonferenz gemachten mehrdeutigen Äußerung gehandelt. Dies hätte in dem Artikel aber deutlich gemacht werden müssen.
Die der Fernsehmoderatorin mit dem Falschzitat zugeschriebene Aussage und Einstellung beeinträchtigte sie massiv in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und lasse sie in negativem Licht erscheinen, da die Äußerung letztlich den Unrechtscharakter des NS-Regimes bagatellisiere, indem sie diesen auf ein in jedenfalls Teilen erträgliches, in Wirklichkeit dann doch nicht so schlechtes Maß reduziere. Mit dem Falschzitat werde Frau Herman auch die inhaltliche Billigung der NS-Mutterrolle als Gebärerin arischen Nachwuchses zugeschrieben. Dadurch werde sie in ihrer sozialen Wertgeltung massiv beeinträchtigt und herabgewürdigt, was insofern besonders schwer wiege, als Frau Herman als Nachrichtensprecherin eine hohe Bekanntheit und Vorbildfunktion genoss und besonderen Anforderungen an Seriosität und Neutralität zu genügen hatte.
Mit Rücksicht auf die schwer wiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung und das Maß des Verschuldens auf Seiten des Verlags hat der Senat auch eine Geldentschädigung in Höhe von 25.000,- Euro zugesprochen. Da die Aussage in hohem Maße geeignet gewesen sei, das öffentliche Ansehen Eva Hermans massiv zu beschädigen, hätten die verantwortlichen Redakteure des Beitrags sich durch einfache und zeitnahe Nachfrage vergewissern können und müssen, ob die Äußerung Hermans tatsächlich so bei der Pressekonferenz gefallen war, zumal dort keine vorbereitete Erklärung verlesen worden sei, sondern freie Redebeiträge gewechselt worden seien. Auch hätte leicht klargestellt werden können, dass es sich um eine Interpretation der Äußerung Hermans gehandelt habe. Bei der Bemessung der Entschädigung hat der Senat allerdings nicht berücksichtigt, dass die dem Artikel nachfolgende Medienkampagne die berufliche und private Existenz Hermans erheblich beeinträchtigt hat. Für diese weiteren Auswirkungen sei nicht allein der Springer-Verlag verantwortlich zu machen.
Die Revision gegen das heutige Urteil wurde vom Senat nicht zugelassen; der Verlag kann allerdings binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.
Die Entscheidung ist in etwa zwei Wochen im Internet unter www.nrwe.de abrufbar.
In 3 weiteren Verfahren musste das Oberlandesgericht kein Urteil mehr fällen, da der Springer-Verlag bzw. die beklagte Redakteurin ihre Berufungen gegen die landgerichtlichen Urteile schon vorher zurückgenommen hatten. Danach darf "Bild" bzw. die entsprechende Internetpublikationen Herman nicht mehr als "dumme Kuh" bezeichnen. Diese Formulierung hatte Bild-Kolumnist Franz Josef Wagner nach dem Rausschmiss der TV-Moderatorin aus der legendären "Johannes B. Kerner"-Sendung in seiner Kolumne "Post von Wagner" verwendet. Schon das Landgericht hatte dies als Beleidigung angesehen und Herman einen Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro zuerkannt.
Hubertus Nolte
Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Man sieht an diesem Beipiel, das wie im meinem Falle, nur einfach genügend mit Dreck geschmissen werden muss. Falschdarstellung von Sachverhalten werden nicht geprüft.
Nun liest man am 31.10.2009 in der Bild.... Bild war dabei..
Eva Herman verliert Kampf um „Tagesschau“-Job Die vom Norddeutschen Rundfunk entlassene frühere „Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman (50) hat den Kampf um ihren Sprecherjob endgültig verloren. Nach einem Vorabbericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ wies der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom April 2009 als unbegründet zurück. In Hamburg hatte Herman mit einer Kündigungsschutzklage in zweiter Instanz gegen den Sender verloren. Das Landesarbeitsgericht hatte hervorgehoben, die „Tagesschau“-Sprecherin sei nur freie Mitarbeiterin gewesen und könne sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Vor dem Bundesarbeitsgericht wollte Herman eine Revisionsverhandlung erzwingen. Der NDR hatte seiner langjährigen Sprecherin, die auch als Moderatorin der Talkshow „Herman & Tietjen“ bekannt wurde, wegen umstrittener Äußerungen über die NS-Familienpolitik im
September 2007 gekündigt.
Dabei stellt sich mir natürlich die Frage nach der Anwendbarkeit des Kündigungsschutz. Haben die Mitwirkenden der ersten Instanz das nicht bemerkt. Haben die Anwälte für Arbeitsrecht nicht geprüft, ob dies überhaupt unter das Arbeitsrecht fällt? Welche Pfeifen. Welch Verschwendung von Steuergeldern! Ich bin gespannt ob ich die Urteile finde.
Ich verstehe schon nicht wie es zu einer fristlosen Kündigung bei einem scheinbar nicht festen Arbeitsvertrag kommen kann? Hat nun ein Arbeitsvertrag bestanden und nun eine Kündigungsschutz vorhanden oder nicht.
Eva Herman: fristlose Kündigung Hamburg - Eva Herman ist ihren Job los. Die Moderatorin wurde vom NDR fristlos entlassen. Der Grund: Die neuesten Äußerungen der 48-Jährigen. Im Zuge der Promotion für ihr neues Buch "Das Prinzip Arche Noah", stellte Herman Vergleiche zur Nazizeit an. Laut verschiedenen Medienberichten sagte sie wörtlich: "Vieles ist sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler. Einiges ist aber auch gut gewesen, zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter." Der NDR reagierte sofort und setzte Herman auf die Straße. Programmdirektor Volker Herres erklärte: "Frau Hermans schriftstellerische Tätigkeit ist aus unserer Sicht nicht länger vereinbar mit ihrer Rolle als Fernsehmoderatorin und Talk-Gastgeberin." Herman selbst nahm zu ihrem Rausschmiss noch nicht Stellung, sie erklärte in der "Bild am Sonntag" lediglich, sie habe mit ihrer Aussage nur verdeutlichen wollen, dass Werte wie Familie, Kinder und das Mutterdasein, die auch im dritten Reich gefördert wurden, anschließend durch die 68er Generation abgeschafft worden seien. ...
Sollte also ein Bestandschutz im Arbeitrecht durch ein Arbeitsvertrag bestanden haben ist mir eine fristlose Kündigung nicht einsehbar. Bin gepannt auf die Begründung im Urteil des BAG. Mein Eindruck ist eher der das man einen Grund gesucht hat für eine Kündigung.
Wenn ich einen Hund prügeln will, so finde ich auch einen Stock!
Der Eindruck verfestigt sich schnell, wenn man folgende Passagen liest. Immer mehr sehe ich Parallelen zu meinen Fall. Hier soll durch Maßnahmen die gegen das Maßregelungsverbot verstoßen, eine unliebsame gewordene Mitarbeiterin mundtot gemacht werden
Mehrfach sei die Talkerin bereits darauf aufmerksam gemacht worden, ihre Arbeit als Moderatorin und als Buchautorin strikt zu trennen. Diese Grenze hatte Herman, so der NDR, jedoch immer wieder überschritten. Das hätte auch zur Folge gehabt, dass eingeladene Gäste die Talksendung "Herman und Tietjen" nicht besuchten oder von vorherein ihre Teilnahme daran ausschlossen.
Ohne ersichtlichen Beweis wird behauptet und zerrüttet. Das habe ich alles durch! Schändlich! Mich verwundert auch, das keine Fundstelle im Internet mal von einer Abhmahnung spricht. Die Abmahnung wäre das 1 Mittel ein mögliches Arbeitsverhältnis zu beenden.
Quellen:
http://www.familyfair.de/Eva-Herman/persoenlich/eva-herman-gewinnt-im-berufungsprozess-gegen-axel-springer-verlag.html
http://www.viviano.de/ak/News-Lifestyle/eva-herman-17821.shtml
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_druck_198440.html
Helmut Naujoks und Seminare Arbeitsrecht
In der Sache 324 O 311/07 Naujoks vs. ver.di. erfahren wir so einiges vom “Klassenkampf”.
Vorab zur Erläuterung:
Fragen mich Bewerber um einen Arbeitsplatz nach Gewerkschaften in meinem Betrieb, so frage ich zurück: “Sind Sie bereit, nach neunzehn Uhr vor unserem Betrieb zu demonstrieren mit den Losungen “Wir fordern mehr Aufträge!“? Wir wären dann zwei Demonstranten: Sie und ich. Aber bitte nach Feierabend. Die Plakate und das sonstige Drum Herum würde ich organisieren, und die Kosten würde ich sogar privat tragen.
In der Regel verzichten die Bewerber nach einem solchen “Einstellungsgespräch” auf eine Einstellung in unserer Firma. Das habe ich als Kommunistenkind aus der DDR mitgebracht, in der das ganze Verbrecher-Pack die “Interessen der Arbeiterklasse” vertrat.
Nach den VW-Affären war ich heute etwas platt, dass gegen Ver.di wegen des “Mobbing” Vorwurfes vorgegangen wird. Ich kenne die guten Seiten http://wiki.mobbing-gegner.de/ von Deltev Lengsfeld. Soweit ich es verstanden habe, wird dieser bekannte “Anti-Mobbinggegner” von Ver.di nicht unterstützt. Eher das Gegenteil ist der Fall. Zu dem heute bei der Zensurkammer ausgetragenen Konflikt hat er allerdings ebenfalls berichtet.
Hartz, Volkert, Gebauer haben ihre Wege gefunden, Ver.di in den Betriebsfrieden einzubauen. Ich halte mich da herraus. Ich habe nichts gegen Nutten. Ich habe aber etwas gegen die “Arbeiteraristokratie“, zu denen KPD-geschichtlich die Eisenbahner und die kleinen Beamten zählten, wie mein Großvater, welcher die Anzeigen an den Gaszähler als kleinster stolzer Beamter in den Wohnungen überprüfte. Nicht selten plombierte er den Gaszähler bei den Ärmsten. Korruption der Arbeitenden ist nichts Neues. Erhebung in den Beamtenstand gab es schon damals, in den Manager-Bonus-Stand ist es heute. Korrupte Betriebsräte sind keine Erfindung der Nachkriegszeit.
Heute war Stolpe doppelt am Zuge, aber versteckt.
Vom Kläger finden wir im Internet die folgende Selbstdarstellung:
http://www.fachseminare-naujoks.de/
Willkommen bei Fachseminare Naujoks
|
Fachseminare NAUJOKS |
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Inhalt der Seminare ist ein Spiegelbild meiner Arbeit als Rechtsanwalt.
Es werden praxisbezogene Fälle bearbeitet. Anhand meiner Praxisfälle erläutere ich Ihnen, dass – bei der richtigen Strategie –, beispielsweise selbst ein fünfzehnköpfiger Betriebsrat zum Rücktritt gezwungen oder einem gemäß Tarifvertrag „unkündbaren“ Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt werden kann.
Warum sollen Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern horrende Abfindungssummen zahlen?
Das Motto „Dann zahlen wir halt die Abfindung, Hauptsache die Akte ist geschlossen“ ist nicht der richtige Weg!
Warum sollen Sie mit einem Betriebsrat zusammenarbeiten, der das Betriebsverfassungsgesetz instrumentalisiert, um Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu blockieren?
Der typische Vorhalt „Betriebsratsmitgliedern kann man nicht kündigen, es sei denn, sie stehlen „goldene Löffel“ ist falsch!
Entscheidend ist die richtige Strategie!
Deshalb steht die – Strategie – im Mittelpunkt meiner Seminare und eben nicht das bloße Aufzeigen von Problemen.
Ich schlage Ihnen Lösungswege vor!
Überzeugen Sie sich von meiner Seminararbeit!
Ich freue mich, Sie im Rahmen meiner Seminare persönlich kennen lernen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referent
Helmut Naujoks
Rechtsanwalt
Vieles, sehr vieles lässt Stolpe zu, zum Beispiel etwas zu deuten, worin die Lösungen bestehen.
Ver.di, tätig in der Volksbank Ludwigsburg, deutete dies als Angebot für Mobbing-Seminare. Es gab dazu Ver.di-Flugblätter.
Die Zensurkammer in Hamburg musste heute zu dieser “Klassenfrage” entscheiden. Stolpe stand Pate.
Die Kanzlei Prof. Dr. Prinz, in Gestalt des lässigen Anwalts Philippi, vertrat die “Ausbeuterklasse”. Anwalt Klaus Müller-Knapp die “Werktätigen”.
Der Vorsitzende Richter Andreas Buske:
Der Kläger-Vertreter überreicht den Schriftsatz von 14.06.07 für Gericht und Gegner.
Klägeranwalt Herr Philippi lachend und lässig:
Es war nicht meine Absicht. Ich bin einfach überlastet.
Der Vorsitzende setzt fort:
Nach der Vorberatung möchten wir die Einstweilige Verfügung bestätigen..
Die Erfolgsaussichten bei Kündigungen durch Mobbing sind… .
Auch bei einer böswilligen Auslegung werden Verhaltensweisen empfohlen, bei welchen eine Kündigung erfolgen kann.
Ver.di – Anwalt Herr Müller-Knapp:
Es hat einige Bedeutung, was Herr Naujoks gemacht hat.
Das hat nichts mit Böswilligkeit zu tun, sondern mit Warnungen.
Klägeranwalt Herr Philippi:
Ich habe gleich einen Antrag für das Hauptsacheverfahren gestellt.
Ich frage mich auch. Im Zweifel gibt es eine Beweisaufnahme. Mein Mandant hat selbst gesagt, dass er nicht beabsichtigt, das weiter zu verfolgen.
Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:
Ich bin erneut überrascht. Das ist der Eindruck, den man hat oder auch nicht hat.
Es geht um die Darstellung im Internet.
Wenn sie [Herr Buske] das so darstellen, dann können wir das nur so hinnehmen.
Der Vorsitzende:
Ist das noch aktuell?
Klägeranwalt Herr Philippi:
In der Volksbank Ludwigsburg hat man die Absicht, sich zu einigen.
Der Antragsteller ist in der Gefahr, ausgesetzt zu werden .. .
… wie das mit dem Flugblatt war.
Dann ist es erledigt.
Der Vorsitzende:
Daraufhin werden Sie den Bestrafungsantrag zurücknehmen?
Klägeranwalt Herr Philippi:
Nein. Wenn er dargestellt wird als Kinderfresser und als … .
Da steht er nun zu sehr im Feuer.
… .
Im Hintergrund möchte er diesen Verstoß [geahndet wissen].
Es ist alles nicht zufällig. Er möchte den Kläger bestraft sehen.
Der Vorsitzende:
Dann rennt er damit rum.
Klägeranwalt Herr Philippi:
Das er damit herum rennt, hat er nicht nötig.
Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:
Wir haben mehr zum Bestrafungsantrag. Es wird gezieltes bewusstes Handeln unterstellt.
Was ist, wenn ein Versehen besteht?
Ich kann versichern, dass das, was auf der Ebene einer Einstweiligen Verfügung besteht, überprüft wird.
Sie [Herr Philippi] können hier mit starken Worten polemisieren. Herr Naujoks ist als Arbeitsrechtler nicht unbekannt.
Er schrieb: Wir machen den Betrieb betriebsratsfrei. Das sind harte Sachen.
Klägeranwalt Herr Philippi:
Man kann mit harten Bandagen kämpfen, aber das war zu viel. … . Das geht zu weit.
Zu behaupten, es wäre Anleitung zum systematischen Mobbing und …Terror.
Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:
… . Es werden Seminare angekündigt, wie man den Betrieb betriebratsfrei bekommt. In der Volksbank Ludwigsburg … .
Es ist ein Urteil, wie Mobbing bestraft wird, das ist zu klären. Der Kläger geht damit geschickt um. Der Betriebsrat mobbt den Personalleiter mit seinen Beispielen.
Er geht mit scharfen Worten vor. Er muss dann auch scharf einstecken können.
Richter Herr Zink:
Hier geht es nicht um eine scharfe Meinungsäußerung.
Hier sind falsche Tatsachenbehauptungen gemacht worden.
Dass man ihn scharf kritisieren darf, das ist nicht die Frage.
Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:
Der hat einige Überschriften gesetzt im Flugblatt. Alles zusammen mit dem Text ergibt das Bild, was wir ihm vorwerfen.
Da bin ich schon verwundert, wenn das so einhellig und eindeutig bei Ihnen nicht so ist,.
Dann muss ich das hinnehmen.
Klägeranwalt Herr Philippi als “Klassenkrampf”-Sieger:
Persönlichkeitsrecht … , Mobbing … .
Wenn ich sogar davon ausgehen muss, was ich nicht für rechtens halte, und man nimmt nur die Überschriften, dann ergibt sich nicht dieser Eindruck.
Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp glaubt an Argumente:
Es ist doch zulässig, wenn man das als Gesamtkomplex nimmt.
Es findet eine Abstraierung statt mit den Überschriften. Jeder soll sich vorstellen, so geht das nicht.
Ist natürlich keine Aufforderung mittelbar. Das wäre verboten.
Aber eine Intention kann ich herauslesen.
Alle lachen. Richter Herr Zink lachend:
Er ist halt Arbeitsrechtler … .
Richter Herr Dr. Weyhe:
Das ist keine juristische Sicht. Wie versteht man das, [muss gesehen werden]
Klägeranwalt Herr Philippi als “Klassenkrampf“-Sieger:
Es geht der Beklagten nicht um Arbeitsrechtler, sondern um die Leute auf der Straße, [welche das lesen].
Das wäre sonst eine.Bankrotterklärung.
Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp glaubt immer noch an Argumente:
So ist das.
Der Vorsitzende:
Der Antragsgegner-Vertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 10.05.07, Blatt 24 der Akte.
Der Antragssteller beantragt, die Einstweilige Verfügung im angegriffenen Umfang zu bestätigen.
Beschlossen und verkündet, eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.
Richter Herr Zink:
Vielleicht … ?
Klägeranwalt Herr Philippi:
… .
Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:
Kann auch mal versuchen..
Der Vorsitzende:
Wer trägt die Kosten des Bestrafungsverfahrens?
Klägeranwalt Herr Philippi:
Wenn wir zurücknehmen, kommt Fahrlässigkeit zum Zuge.
Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:
… politisch nicht.
Der Vorsitzende:
Auf das Bestrafungsverfahren wird verzichtet. Ebenfalls auf Rechtsmittel.
Wir machen die Kosten dagegen gegen Sie?
Klägeranwalt Herr Philippi:
Kann das meinem Mandanten nicht ernsthaft empfehlen.
Die Anwälte ziehen sich zur Beratung zurück.
Nach Wiedereintritt Klägeranwalt Herr Philippi:
Es gibt ein großes öffentliches Interesse. Deswegen … .
Es gibt zwei Versionen: einmal schlank, einmal lang, was die Begründung betrifft.
Es geht beiden Parteien um das Grundsätzliche
Der Vorsitzende:
Was sehr selten vorkommt.
Klägeranwalt Herr Philippi:
In Berlin wird meine Lässigkeit gelobt, sie überzeugt.
Bei Ihnen ist das nicht so. Wenn Sie [Herr Buske] eine Meinung haben, rücken Sie davon nicht ab.
Ihr [Herr Müller-Knapp] Mandant will wissen, warum überhaupt verboten wird.
Richter Herr Zink:
Wird im Bestrafungsverfahren nicht drin stehen
Klägeranwalt Herr Philippi:
Wollte … .
Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:
Ich dachte, Sie [Herr Philippi] kommen uns entgegen. Das sieht aber nicht so aus.
Ich würde eine einfache Unterlassungserklärung abgeben. Die Kosten würden wir übernehmen.
Sie haben darauf hingewiesen, dass es Ihrem Mandanten wehtut.
Klägeranwalt Herr Philippi:
Sehr.
Um die Kosten wird gestritten und darum, soll begründet werden oder nicht. Und wie.
Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:
Mehr als nur obsiegen, was will er denn noch mehr?
Der Vorsitzende:
Im Bestrafungsverfahren; müssen wir entscheiden?
Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:
Er nimmt das Bestrafungsverfahren zurück.
Klägeranwalt Herr Philippi:
Nein.
Der Vorsitzende:
Er will das volle Programm.
Beratungspause der Anwälte
Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:
Wir können rumpfeifen, wenn das Beratungsverfahren nicht zurückgenommen wird, hat es keinen Sinn.
Klägeranwalt Herr Philippi:
Wir können auch.
Dem Kläger geht es um das Prinzip. Er möchte das ausfechten, wissend, dass das Ordnungsgeld, nicht in seine Tasche fließt.
Der Vorsitzende:
Wir müssen in Zukunft nur einen Einviertelstunden-Termin ansetzen.
Ver.di- Anwalt Herr Müller-Knapp:
Bei uns lag das Interesse, dass der Ordnungsgeldantrag zurückgenommen wird
Es ist leider nicht so.
Dann müssen Sie das halt entscheiden.
Der Vorsitzende:
Dann entscheiden wir am Schluss der Sitzung.
Zwischen zwei Verhandlungen: Die Einstweilige Verfügung wird im Punkt I.1 bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens bei einem Streitwert von 30.000,00 EURO zu tragen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
hat das heute noch etwas mit Recht zu tun, was sich in diesen Welt des Arbeitsrechts abspielt? Sind die Fälle, die uns täglich um die Ohren gehauen werdem die Spitze des Eisberges, oder die unbedingte Ausnahme?
Sind Zustände wie bei Schlecker Mobbing oder einfach der Zahn der Zeit? In Vorbereitung auf einen Artikel über "Helmut Naujoks Der Fertigmacher" und den neuesten Auftritt im ZDF fand ich dieses Manuscript. Es dient zur Einstimmung...
Manuskript
Beitrag: Die Rausschmeißer Sendung vom 29. Januar 2008 Von Christian Esser
Anmoderation:
Sie glauben, Sie seien unkündbar? Vielleicht weil Sie Betriebsrat sind oder langjährig beschäftigt oder schwerbehindert oder schwanger? Recht haben
Sie, aber sicher vor Kündigung sind sie deswegen noch lange nicht. Denn Sie sind
damit im Visier von Anwälten, die sich darauf spezialisiert haben, Sie mit allen Mitteln aus der Firma zu kriegen. Einer dieser freundlichen
Zeitgenossen hat sogar ein Buch geschrieben, Titel: „Die Kündigung von Unkündbaren". Er berät Arbeitgeber und gibt ihnen teure
Tipps, wie sie Langzeitkranke, Betriebsräte, und angebliche Faulenzer, Querulanten und Arbeitsverweigerer loswerden können.
Christian Esser hat sich diesen „Rechts"-Anwalt und seine Rechts- Genossen näher angeschaut.
Text: O-Ton Christina Frank, ver.di Baden-Württemberg:
Er setzt da am
Selbstwertgefühl an, indem er Menschen demütigt, isoliert, verunglimpft,
hetzt, jagt, verfolgen lässt. Also diese ganzen strategischen Punkte, die er da einsetzt, führen dann dazu, dass der einzelne Mensch
sehr schnell in innere Prozesse kommt, die dazu führen, dass er es nicht mehr aushält, dass er krank wird, dass er sich verändert auch psychisch
verändert. Und letztlich zielt ja die ganze Strategie darauf ab, auf die Selbstaufgabe des Arbeitsplatzes.
So urteilt die Gewerkschaft über ihn: Rechtsanwalt
Helmut Naujoks. Er ist ein Mann fürs Grobe. Viele Unternehmen heuern ihn an, wenn sie Mitarbeiter los werden wollen, auch solche, die
einen besonderen Kündigungsschutz
genießen. Naujoks ist nicht nur Anwalt: Gegen 1000 Euro Tagesgage bietet er Seminare für Arbeitgeber an. Diese tragen Titel wie „Die
Kündigung von „Unkündbaren“!“ Oder: „Der besondere Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern und wie Sie ihn erfolgreich „durchbrechen“ können!“
O-Ton Helmut Naujoks, Rechtsanwalt: Natürlich sind das markante Titel. Ich will natürlich auch neugierig machen, das
liegt doch auf der Hand. Es ist Marketing. Der Inhalt ist sachlich, nüchtern, eine Zusammenstellung von Urteilen des Bundesarbeitsgerichts. Und das
ist mir auch sehr wichtig, dass hier vorzuheben. Vergangene Woche im Gewerkschaftshaus in Stuttgart. Hier treffen sich Naujoks-Opfer: Mitarbeiter,
gar Betriebsräte verschiedener Firmen. Noujoks ging mit allen Mitteln vor.
O-Ton Franziska G.: Rechtsanwalt Naujoks hat
mich mit fristlosen Kündigungen
bombardiert. Die kamen immer zum Wochenende oder sogar zu Weihnachten. Ich soll ein paar Euro Spesen falsch
abgerechnet haben. Die Kündigung war eine Katastrophe: Ich bekam kein Gehalt
mehr, konnte die Miete nicht mehr bezahlen. Vor Gericht hab ich immer gewonnen und prompt hatte ich wieder eine neue Kündigung im Briefkasten. Dieser
Anwalt wollte meine Existenz kaputt machen.
O-Ton Volker Ratzmann, Anwalt für
Arbeitsrecht: Es wird versucht, Druck zu erzeugen dadurch, dass man erstmal Vorwürfe konstruiert. Da wird dann vorgeworfen, man habe Spesen
falsch abgerechnet, man habe in die Kasse gegriffen, man sei zu spät gekommen. Gerade jemand, der sehr viel Wert darauf legt, ordnungsgemäß zu
arbeiten fühlt sich dadurch natürlich erst mal zu Unrecht beschuldigt, geht dagegen vor, wehrt sich dagegen und kriegt dann sehr strategisch und
gezielt untergeschoben immer wieder, dass es neue Vorfälle gegeben haben soll. Das heißt, Sie sind in einem permanenten Rechtfertigungsdruck. Wenn
ein Arbeitgeber Naujoks holt, geht es für betroffene Mitarbeiter also hart zur Sache. Denn Naujoks schreckte nicht einmal davor
zurück, einen kompletten Betriebsrat zu kündigen.
O-Ton Roland Renger, ehem. Betriebsratsvorsitzender: Unter
diesen Kündigungen war dann auch die Kollegin, die
im achten Monat schwanger war, Betriebsrätin war, seit fünf, sechs Jahren damals. Und die musste, obwohl wir sie vorgewarnt hatten, dass da was
kommt, sie soll es nicht so ernst nehmen und so, musste dann mit vorzeitigen Wehen ins Krankenhaus. Solche Methoden sind schon allein vom
Betriebsverfassungsgesetz her verboten, einer Schwangeren zu kündigen. Das ist dem gerade so egal und ich denk, dem Menschen muss man das Handwerk
legen. Manche Naujoks-Opfer – wie Roland Renger –
geben aus gesundheitlichen Gründen auf. Andere setzen sich zwar gegen ihn durch, aber der Kampf hinterlässt Spuren.
O-Ton
Betriebsratsmitglied: Ich konnte nachts nimmer schlafen, ich hab bin mal aufgewacht, hab zu meinem Freund gesagt, fahr mich ins
Krankenhaus, ich glaube ich habe einen Herzinfarkt, ich bin 25, ich hab gedacht, das Leben ist vorbei!
O-Ton Betriebsratsvorsitzende: Mir
ging’s teilweise so, dass mir schlecht wurde, wenn ich auf den Parkplatz meines Unternehmens gefahren bin, dass ich teilweise, bevor ich an meinen
Arbeitsplatz gehen konnte, war ich auf der Toilette und musste mich übergeben morgens, wenn ich den Betrieb betreten hab und
teilweise hab ich mich in mein Büro eingeschlossen, weil ich irgendwie Angstzustände hatte. Also das, was Herr Naujoks macht, ist
Psychoterror.
O-Ton Helmut Naujoks, Rechtsanwalt: Ich geh doch nicht dran, um
eine Persönlichkeit zu zerstören. Das typische ist, ich übernehme ein Mandat, ich schau mir die Akten an, ich frage nach, wie ist das Verhältnis
zwischen Arbeitgeber-Betriebsrat, das ist doch nicht wahr, dass ich in irgendeiner Form hier Persönlichekeiten zerstören will, dass weise ich
entschieden zurück. So wie Naujoks sehen das viele Anwälte und bieten ebenfalls Seminare für Arbeitgeber an. Einer der größten Anbieter ist die Anwaltskanzlei Schreiner.
Die Rechtsanwälte geben jährlich 400 Seminare. Sie informieren beispielsweise über: „Die Ablösung
störender Betriebsräte“. Oder: „Betriebsbedingt kündigen – aber die „Richtigen““. Aber auch: „Die Kündigung „störender“
Arbeitnehmer“. Uns wurden verdeckte Aufnahmen eines Seminars zugespielt. Teilnehmer: Vertreter mittelständischer, aber auch großer Unternehmen. Sie
lernen, wie man Kündigungen strategisch plant.
O-Ton: Zum Beispiel die Kontrollstrategie. Sie tarnen einfach einen Detektiv als
Leiharbeiter und setzten ihn auf den störenden Kollegen an. Der Einsatz kostet sie zwar ein, zwei tausend Euro – aber es lohnt sich. Oder schicken
sie mal ’n Detektiv mit ’nem Blaumann rein – da kann man auch mal den ausländischen Typ nehmen. Eine Observation der Zielperson im öffentlichen Raum
ist auch möglich. Es können auch Fotos gemacht werden. Wir fragen nach bei der Anwaltskanzlei Schreiner. Gegenüber Frontal21 bestreitet sie,
empfohlen zu haben, Leiharbeiter als Detektive zu tarnen. Zudem könne man nichts Unmoralisches daran entdecken,
Arbeitgeber über ihre Rechte zu unterrichten.
O-Ton Dieter Hummel, Vorsitzender Vereinigung demokratischer Juristen: Das sind
geheimdienstliche Methoden, die da angewendet werden, da wird undercover gearbeitet, da wird vorgespiegelt, da kommt
ein Kollege rein, mit dem man dann eben auch kollegial umgeht, in Wirklichkeit ist es ein Agent des Arbeitgebers, der einen aushorcht, ausforscht und
Material sammelt, das dann gegen einen verwendet wird. Weiter im Seminar…
O-Ton: Sourcen sie einfach Bereiche aus, in denen der störende
Arbeitnehmer beschäftigt ist, schließen sie also die Abteilung. Das ist ihre frei gestaltende Unternehmensentscheidung. Und die ist
nur beschränkt gerichtlich überprüfbar. Zum Schluss erfahren die Teilnehmer von einer ganz besonderen Methode…
O-Ton: Ich hab da gerade einen
Fall, da geht es um fünf Manager. Einen wollen sie loswerden. Den befördern sie einfach zum Generalmanager: Geben sie ihm mehr Verantwortung
und 1000 Euro mehr. Nach kurzer Zeit können Sie als Geschäftsführer entscheiden, dass sie die Aufgaben des Kollegen mit übernehmen
möchten. Den Kollegen können sie jetzt kündigen, da es ja keinen vergleichbaren Arbeitsplatz mehr gibt.
Professor Rudolf Hickel, Institut
Arbeit und Wirtschaft, Bremen: Unternehmen, die eine solche Strategie fahren, sind eigentlich ökonomisch zutiefst dumm. Warum? Wie brauchen für die
Wertschöpfung hoch motivierte Beschäftigte. Wir wissen, ein Unternehmen ist immer ein soziales Gebilde, das heißt also, ich muss für
Motivation sorgen von den Arbeitsbedingungen, vom menschlichen Umgang. Und diese Unternehmen, die sich so beraten
lassen, machen genau das Gegenteil. Sie spalten Belegschaften, sie spielen Menschen gegeneinander aus. Naujoks
und Kollegen halten ihre Praktiken für legal. Erstmals will sich die Gewerkschaft wehren und
Strafanzeige gegen Helmut Naujoks stellen – wegen
Körperverletzung.
Sollten Sie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Aachen Abensberg Ahaus Altenburg Altlandsberg Andernach Arnsberg Arnstadt Artern Aschersleben Aschheim Aßlar Aue Augsburg Baar Ebenhausen Backnang Bad Aibling Bad Honnef Bad Kreuznach Bad Nauheim Bad Neustadt Bad Pyrmont Bad Salzungen Bad Schwartau Bad Tölz Bad Wildbad Baden-Baden Bamberg Bautzen Bergheim Bergisch Gladbach Berlin Berlin-Lichterfelde Bernburg Biebesheim Bielefeld Birkenwerder Böblingen Bochum Bonn Borna Braunschweig Bremen Bremerhaven Brilon Burg Calau Calbe Celle Chemnitz Coburg Cottbus Damp Darmstadt Deggendorf Dessau Detmold Dortmund Dresden Duisburg Düren Düsseldorf Ebersbach Ebersberg Eberswalde Eckernförde Eggenstein-Leopoldshafen Eichstätt Eisenberg Eisenhüttenstadt Erding Erfurt Erlangen Essen Esslingen Ettlingen Feldkirchen Fellbach Finsterwalde Flensburg Forst Frankenthal Frankfurt Freiberg Freiburg Freising Freyung Fridolfing Friedberg Friedrichshafen Fürstenfeldbruck Fürstenwalde Fürth Füssen Garching Gauting Geesthacht Gelsenkirchen Genthin Gera Gerolzhofen Gersthofen Gifhorn Glonn Golm Göppingen Görlitz Gotha Göttingen Greifswald Greiz Greven Griesbach Grimma Groß-Gerau Großenhain Grünwald Gummersbach Güstrow Gütersloh Haan Haar Hagen Halberstadt Halle Halstenbek Hamburg Hamm Hann Münden Hannover Heide Heidelberg Helmstedt Hemer Hengersberg Hennef Herne Herzberg Heusweiler Hildburghausen Hilden Hildesheim Hofheim/Taunus Hutthurm Ingolstadt Itzehoe Jena Jülich Kaiserslautern Kamen Karlsruhe Kassel Kaufering Kempten Kiel Kirchen Koblenz Köln Konstanz Korschenbroich Krefeld Kreuztal Kronach Künzelsau Laatzen Landau Landsberg Landshut Langen Langenfeld Langenhagen Langenselbold Leinfelden-Echterdingen Leipzig Leverkusen Limburg Löbau Lohmar Lübbecke Lübeck Lubmin Luckenwalde Lüdenscheid Ludwigsburg Ludwigshafen Lumpzig Lutherstadt Wittenberg Magdeburg Mainz Mannheim Marktheidenfeld Meerbusch Meiningen Meißen Menden Merseburg Mertingen Meschede Mettmann Mittweida Moers Mönchengladbach Moosburg Mühlhausen Mülheim München München-Flughafen Münster Murnau/Obb. Neubrandenburg Neuburg Donau Neuss Neustadt Neustrelitz Neuwied Norden Norderstedt Nordhausen Nürnberg Oberhausen Offenbach Oldenburg Olsberg Oranienburg Oschersleben Osnabrück Ottobrunn Paderborn Passau Peine Pforzheim Philippsburg Pinneberg Pirna Planegg Plattling Plauen Potsdam Prenzlau Puchheim Pullach Radebeul Rastatt Ratingen Ravensburg Recklinghausen Regensburg Ribnitz-Damgarten Riesa Rosenheim Rostock Rottenburg Rudolstadt Rüsselsheim Saalfeld Saarbrücken Salzgitter Sankt Augustin Schleswig Schongau Schwandorf Schwedt Schweinfurt Schwerin Senftenberg Siegburg Siegen Sigmaringen Soest Solingen Sondershausen Speyer Spremberg St Wendel Stadtoldendorf Starnberg Stendal Stolberg Stralsund Stuttgart Suhl Templin Timmendorfer Strand Torgau Traunstein Trier Troisdorf Uelzen Ulm Unna Unterschleißheim Velbert Viersen Villingen-Schwenningen Vilsbiburg Waging Waiblingen Waldshut-Tiengen Waren Weilheim Weimar Weinheim Weiterstadt Wernigerode Wesel Wiehl Wiesbaden Wilhelmshaven Willich Wismar Wittlich Wolfsburg Worms Wülfrath Wuppertal Würzburg Wurzen Zella-Mehlis Zittau Zwickau
sein und auf dieser erfolgreichen Plattform mitarbeiten wollen, zögern Sie nicht mich anzurufen!
Fachanwalt für Arbeitsrecht
hat das heute noch etwas mit Recht zu tun, was sich in diesen Welt des Arbeitsrechts abspielt? Sind die Fälle, die uns täglich um die Ohren gehauen werdem die Spitze des Eisberges, oder die unbedingte Ausnahme?
Sind Zustände wie bei Schlecker Mobbing oder einfach der Zahn der Zeit? In Vorbereitung auf einen Artikel über "Helmut Naujoks Der Fertigmacher" und den neuesten Auftritt im ZDF fand ich dieses Manuscript. Es dient zur Einstimmung...
Manuskript
Beitrag: Die Rausschmeißer Sendung vom 29. Januar 2008 Von Christian Esser
Anmoderation:
Sie glauben, Sie seien unkündbar? Vielleicht weil Sie Betriebsrat sind oder langjährig beschäftigt oder schwerbehindert oder schwanger? Recht haben
Sie, aber sicher vor Kündigung sind sie deswegen noch lange nicht. Denn Sie sind
damit im Visier von Anwälten, die sich darauf spezialisiert haben, Sie mit allen Mitteln aus der Firma zu kriegen. Einer dieser freundlichen
Zeitgenossen hat sogar ein Buch geschrieben, Titel: „Die Kündigung von Unkündbaren". Er berät Arbeitgeber und gibt ihnen teure
Tipps, wie sie Langzeitkranke, Betriebsräte, und angebliche Faulenzer, Querulanten und Arbeitsverweigerer loswerden können.
Christian Esser hat sich diesen „Rechts"-Anwalt und seine Rechts- Genossen näher angeschaut.
Text: O-Ton Christina Frank, ver.di Baden-Württemberg:
Er setzt da am
Selbstwertgefühl an, indem er Menschen demütigt, isoliert, verunglimpft,
hetzt, jagt, verfolgen lässt. Also diese ganzen strategischen Punkte, die er da einsetzt, führen dann dazu, dass der einzelne Mensch
sehr schnell in innere Prozesse kommt, die dazu führen, dass er es nicht mehr aushält, dass er krank wird, dass er sich verändert auch psychisch
verändert. Und letztlich zielt ja die ganze Strategie darauf ab, auf die Selbstaufgabe des Arbeitsplatzes.
So urteilt die Gewerkschaft über ihn: Rechtsanwalt
Helmut Naujoks. Er ist ein Mann fürs Grobe. Viele Unternehmen heuern ihn an, wenn sie Mitarbeiter los werden wollen, auch solche, die
einen besonderen Kündigungsschutz
genießen. Naujoks ist nicht nur Anwalt: Gegen 1000 Euro Tagesgage bietet er Seminare für Arbeitgeber an. Diese tragen Titel wie „Die
Kündigung von „Unkündbaren“!“ Oder: „Der besondere Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern und wie Sie ihn erfolgreich „durchbrechen“ können!“
O-Ton Helmut Naujoks, Rechtsanwalt: Natürlich sind das markante Titel. Ich will natürlich auch neugierig machen, das
liegt doch auf der Hand. Es ist Marketing. Der Inhalt ist sachlich, nüchtern, eine Zusammenstellung von Urteilen des Bundesarbeitsgerichts. Und das
ist mir auch sehr wichtig, dass hier vorzuheben. Vergangene Woche im Gewerkschaftshaus in Stuttgart. Hier treffen sich Naujoks-Opfer: Mitarbeiter,
gar Betriebsräte verschiedener Firmen. Noujoks ging mit allen Mitteln vor.
O-Ton Franziska G.: Rechtsanwalt Naujoks hat
mich mit fristlosen Kündigungen
bombardiert. Die kamen immer zum Wochenende oder sogar zu Weihnachten. Ich soll ein paar Euro Spesen falsch
abgerechnet haben. Die Kündigung war eine Katastrophe: Ich bekam kein Gehalt
mehr, konnte die Miete nicht mehr bezahlen. Vor Gericht hab ich immer gewonnen und prompt hatte ich wieder eine neue Kündigung im Briefkasten. Dieser
Anwalt wollte meine Existenz kaputt machen.
O-Ton Volker Ratzmann, Anwalt für
Arbeitsrecht: Es wird versucht, Druck zu erzeugen dadurch, dass man erstmal Vorwürfe konstruiert. Da wird dann vorgeworfen, man habe Spesen
falsch abgerechnet, man habe in die Kasse gegriffen, man sei zu spät gekommen. Gerade jemand, der sehr viel Wert darauf legt, ordnungsgemäß zu
arbeiten fühlt sich dadurch natürlich erst mal zu Unrecht beschuldigt, geht dagegen vor, wehrt sich dagegen und kriegt dann sehr strategisch und
gezielt untergeschoben immer wieder, dass es neue Vorfälle gegeben haben soll. Das heißt, Sie sind in einem permanenten Rechtfertigungsdruck. Wenn
ein Arbeitgeber Naujoks holt, geht es für betroffene Mitarbeiter also hart zur Sache. Denn Naujoks schreckte nicht einmal davor
zurück, einen kompletten Betriebsrat zu kündigen.
O-Ton Roland Renger, ehem. Betriebsratsvorsitzender: Unter
diesen Kündigungen war dann auch die Kollegin, die
im achten Monat schwanger war, Betriebsrätin war, seit fünf, sechs Jahren damals. Und die musste, obwohl wir sie vorgewarnt hatten, dass da was
kommt, sie soll es nicht so ernst nehmen und so, musste dann mit vorzeitigen Wehen ins Krankenhaus. Solche Methoden sind schon allein vom
Betriebsverfassungsgesetz her verboten, einer Schwangeren zu kündigen. Das ist dem gerade so egal und ich denk, dem Menschen muss man das Handwerk
legen. Manche Naujoks-Opfer – wie Roland Renger –
geben aus gesundheitlichen Gründen auf. Andere setzen sich zwar gegen ihn durch, aber der Kampf hinterlässt Spuren.
O-Ton
Betriebsratsmitglied: Ich konnte nachts nimmer schlafen, ich hab bin mal aufgewacht, hab zu meinem Freund gesagt, fahr mich ins
Krankenhaus, ich glaube ich habe einen Herzinfarkt, ich bin 25, ich hab gedacht, das Leben ist vorbei!
O-Ton Betriebsratsvorsitzende: Mir
ging’s teilweise so, dass mir schlecht wurde, wenn ich auf den Parkplatz meines Unternehmens gefahren bin, dass ich teilweise, bevor ich an meinen
Arbeitsplatz gehen konnte, war ich auf der Toilette und musste mich übergeben morgens, wenn ich den Betrieb betreten hab und
teilweise hab ich mich in mein Büro eingeschlossen, weil ich irgendwie Angstzustände hatte. Also das, was Herr Naujoks macht, ist
Psychoterror.
O-Ton Helmut Naujoks, Rechtsanwalt: Ich geh doch nicht dran, um
eine Persönlichkeit zu zerstören. Das typische ist, ich übernehme ein Mandat, ich schau mir die Akten an, ich frage nach, wie ist das Verhältnis
zwischen Arbeitgeber-Betriebsrat, das ist doch nicht wahr, dass ich in irgendeiner Form hier Persönlichekeiten zerstören will, dass weise ich
entschieden zurück. So wie Naujoks sehen das viele Anwälte und bieten ebenfalls Seminare für Arbeitgeber an. Einer der größten Anbieter ist die Anwaltskanzlei Schreiner.
Die Rechtsanwälte geben jährlich 400 Seminare. Sie informieren beispielsweise über: „Die Ablösung
störender Betriebsräte“. Oder: „Betriebsbedingt kündigen – aber die „Richtigen““. Aber auch: „Die Kündigung „störender“
Arbeitnehmer“. Uns wurden verdeckte Aufnahmen eines Seminars zugespielt. Teilnehmer: Vertreter mittelständischer, aber auch großer Unternehmen. Sie
lernen, wie man Kündigungen strategisch plant.
O-Ton: Zum Beispiel die Kontrollstrategie. Sie tarnen einfach einen Detektiv als
Leiharbeiter und setzten ihn auf den störenden Kollegen an. Der Einsatz kostet sie zwar ein, zwei tausend Euro – aber es lohnt sich. Oder schicken
sie mal ’n Detektiv mit ’nem Blaumann rein – da kann man auch mal den ausländischen Typ nehmen. Eine Observation der Zielperson im öffentlichen Raum
ist auch möglich. Es können auch Fotos gemacht werden. Wir fragen nach bei der Anwaltskanzlei Schreiner. Gegenüber Frontal21 bestreitet sie,
empfohlen zu haben, Leiharbeiter als Detektive zu tarnen. Zudem könne man nichts Unmoralisches daran entdecken,
Arbeitgeber über ihre Rechte zu unterrichten.
O-Ton Dieter Hummel, Vorsitzender Vereinigung demokratischer Juristen: Das sind
geheimdienstliche Methoden, die da angewendet werden, da wird undercover gearbeitet, da wird vorgespiegelt, da kommt
ein Kollege rein, mit dem man dann eben auch kollegial umgeht, in Wirklichkeit ist es ein Agent des Arbeitgebers, der einen aushorcht, ausforscht und
Material sammelt, das dann gegen einen verwendet wird. Weiter im Seminar…
O-Ton: Sourcen sie einfach Bereiche aus, in denen der störende
Arbeitnehmer beschäftigt ist, schließen sie also die Abteilung. Das ist ihre frei gestaltende Unternehmensentscheidung. Und die ist
nur beschränkt gerichtlich überprüfbar. Zum Schluss erfahren die Teilnehmer von einer ganz besonderen Methode…
O-Ton: Ich hab da gerade einen
Fall, da geht es um fünf Manager. Einen wollen sie loswerden. Den befördern sie einfach zum Generalmanager: Geben sie ihm mehr Verantwortung
und 1000 Euro mehr. Nach kurzer Zeit können Sie als Geschäftsführer entscheiden, dass sie die Aufgaben des Kollegen mit übernehmen
möchten. Den Kollegen können sie jetzt kündigen, da es ja keinen vergleichbaren Arbeitsplatz mehr gibt.
Professor Rudolf Hickel, Institut
Arbeit und Wirtschaft, Bremen: Unternehmen, die eine solche Strategie fahren, sind eigentlich ökonomisch zutiefst dumm. Warum? Wie brauchen für die
Wertschöpfung hoch motivierte Beschäftigte. Wir wissen, ein Unternehmen ist immer ein soziales Gebilde, das heißt also, ich muss für
Motivation sorgen von den Arbeitsbedingungen, vom menschlichen Umgang. Und diese Unternehmen, die sich so beraten
lassen, machen genau das Gegenteil. Sie spalten Belegschaften, sie spielen Menschen gegeneinander aus. Naujoks
und Kollegen halten ihre Praktiken für legal. Erstmals will sich die Gewerkschaft wehren und
Strafanzeige gegen Helmut Naujoks stellen – wegen
Körperverletzung.
Sollten Sie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Aachen Abensberg Ahaus Altenburg Altlandsberg Andernach Arnsberg Arnstadt Artern Aschersleben Aschheim Aßlar Aue Augsburg Baar Ebenhausen Backnang Bad Aibling Bad Honnef Bad Kreuznach Bad Nauheim Bad Neustadt Bad Pyrmont Bad Salzungen Bad Schwartau Bad Tölz Bad Wildbad Baden-Baden Bamberg Bautzen Bergheim Bergisch Gladbach Berlin Berlin-Lichterfelde Bernburg Biebesheim Bielefeld Birkenwerder Böblingen Bochum Bonn Borna Braunschweig Bremen Bremerhaven Brilon Burg Calau Calbe Celle Chemnitz Coburg Cottbus Damp Darmstadt Deggendorf Dessau Detmold Dortmund Dresden Duisburg Düren Düsseldorf Ebersbach Ebersberg Eberswalde Eckernförde Eggenstein-Leopoldshafen Eichstätt Eisenberg Eisenhüttenstadt Erding Erfurt Erlangen Essen Esslingen Ettlingen Feldkirchen Fellbach Finsterwalde Flensburg Forst Frankenthal Frankfurt Freiberg Freiburg Freising Freyung Fridolfing Friedberg Friedrichshafen Fürstenfeldbruck Fürstenwalde Fürth Füssen Garching Gauting Geesthacht Gelsenkirchen Genthin Gera Gerolzhofen Gersthofen Gifhorn Glonn Golm Göppingen Görlitz Gotha Göttingen Greifswald Greiz Greven Griesbach Grimma Groß-Gerau Großenhain Grünwald Gummersbach Güstrow Gütersloh Haan Haar Hagen Halberstadt Halle Halstenbek Hamburg Hamm Hann Münden Hannover Heide Heidelberg Helmstedt Hemer Hengersberg Hennef Herne Herzberg Heusweiler Hildburghausen Hilden Hildesheim Hofheim/Taunus Hutthurm Ingolstadt Itzehoe Jena Jülich Kaiserslautern Kamen Karlsruhe Kassel Kaufering Kempten Kiel Kirchen Koblenz Köln Konstanz Korschenbroich Krefeld Kreuztal Kronach Künzelsau Laatzen Landau Landsberg Landshut Langen Langenfeld Langenhagen Langenselbold Leinfelden-Echterdingen Leipzig Leverkusen Limburg Löbau Lohmar Lübbecke Lübeck Lubmin Luckenwalde Lüdenscheid Ludwigsburg Ludwigshafen Lumpzig Lutherstadt Wittenberg Magdeburg Mainz Mannheim Marktheidenfeld Meerbusch Meiningen Meißen Menden Merseburg Mertingen Meschede Mettmann Mittweida Moers Mönchengladbach Moosburg Mühlhausen Mülheim München München-Flughafen Münster Murnau/Obb. Neubrandenburg Neuburg Donau Neuss Neustadt Neustrelitz Neuwied Norden Norderstedt Nordhausen Nürnberg Oberhausen Offenbach Oldenburg Olsberg Oranienburg Oschersleben Osnabrück Ottobrunn Paderborn Passau Peine Pforzheim Philippsburg Pinneberg Pirna Planegg Plattling Plauen Potsdam Prenzlau Puchheim Pullach Radebeul Rastatt Ratingen Ravensburg Recklinghausen Regensburg Ribnitz-Damgarten Riesa Rosenheim Rostock Rottenburg Rudolstadt Rüsselsheim Saalfeld Saarbrücken Salzgitter Sankt Augustin Schleswig Schongau Schwandorf Schwedt Schweinfurt Schwerin Senftenberg Siegburg Siegen Sigmaringen Soest Solingen Sondershausen Speyer Spremberg St Wendel Stadtoldendorf Starnberg Stendal Stolberg Stralsund Stuttgart Suhl Templin Timmendorfer Strand Torgau Traunstein Trier Troisdorf Uelzen Ulm Unna Unterschleißheim Velbert Viersen Villingen-Schwenningen Vilsbiburg Waging Waiblingen Waldshut-Tiengen Waren Weilheim Weimar Weinheim Weiterstadt Wernigerode Wesel Wiehl Wiesbaden Wilhelmshaven Willich Wismar Wittlich Wolfsburg Worms Wülfrath Wuppertal Würzburg Wurzen Zella-Mehlis Zittau Zwickau
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Das Hessische Landesarbeitsgericht - 6/18 Sa 740/08 - hat entschieden, dass Arbeitsunfähigkeiten, die infolge von Erkrankungen auftreten, die auf eine Hormonbehandlung zur Beseitigung einer Unfruchtbarkeit zurückzuführen sind, nicht verschuldet im Sinne der Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) sind. Mithin schulde der Arbeitgeber für diese Arbeitsunfähigkeitszeiten der Arbeitnehmerin Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung in einem Pflegebetrieb [...]
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