Kündigungsschutz als Illusion?
Unternehmerlobbyisten verweisen gern auf Länder wie die USA, Großbritannien und Dänemark, die fast keinen Kündigungsschutz kennen und gleichzeitig halb so hohe offizielle Arbeitslosenquoten haben. Diese Gleichzeitigkeit ist jedoch kein zwingender Zusammenhang. Von 246 Nationen der Erde hat fast keines ein KSchG, aber fast alle haben eine sogar noch höhere tatsächliche Arbeitslosenquote als Deutschland. Die geringeren offiziellen (nicht die tatsächlichen) Arbeitslosenquoten von Ländern wie den USA, Großbritannien und Dänemark begründen sich vor allem durch Statistikmanipulationen und den Zwang, jede noch so schlechte Arbeitsbedingung/Entlohnung annehmen zu müssen.
Der Rotgrünschwarzgelbe Wettlauf beim Abbau des Kündigungsschutzes
CDU und CSU kopierten das Konzept von SPD und Grünen und wollten im 2005er Wahlkampf die Grenze auf Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern erhöhen. Davon wären weitere 10% der Beschäftigten betroffen. SPD und Grüne verurteilten diese Weiterführung ihres eigenen Konzepts. CDU, CSU und SPD vereinbarten schließlich im Koalitionsvertrag 2005, durch eine 2-jährige Probezeit den Kündigungsschutz in den ersten beiden Jahren vollkommen abzuschaffen. Seitdem können die Arbeitgeber neue Mitarbeiter jederzeit mit 14 Tagen Frist kündigen, und zwar mit einem Zeugnis, in dem nicht von betriebsbedingten Zwängen die Rede ist, sondern lediglich das Nichtbestehen der Probezeit dokumentiert wird. Ein solches Zeugnis ist nicht gerade nützlich bei nachfolgenden Bewerbungen.
Kündigung">Kündigungen: einfach – oder sogar überflüssig
Eine weitere Umgehungsmöglichkeit des KSchG ist die Befristung von Arbeitsplätzen. Auch hier haben die Regierungsparteien die Schleusen zu Lasten der Arbeitnehmer geöffnet. Mittlerweile sind rd. die Hälfte aller Neueinstellungen befristet und das KSchG ausgebootet.
Sehr beliebt bei Arbeitgebern ist zudem die Scheinselbständigkeit. Von den 2,3 Mio. 1-Mann-Betrieben arbeitet ein sehr großer Teil für nur 1 Arbeitgeber. Sei es der „selbständige“ Spediteur, der für nur 1 Auftraggeber fährt und „seinen“ Lkw selbst finanzieren muß, der Kurierdienstfahrer, der nur für 1 Kurierdienst fährt oder der Tiefkühlkost-Lieferfahrer, der ausschließlich für 1 Unternehmen ausliefert: Die Unternehmen haben dabei nicht nur das KSchG umgangen, sondern auch das volle unternehmerische Risiko auf die Scheinselbständigen abgewälzt und sich ihrer Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben entledigt. Auch die Scheinselbständigkeit ist ein von den Regierungsparteien ermöglichter Sozialmißbrauch durch Unternehmen – und weder Gewerkschaften noch die Justiz interessieren sich ernsthaft dafür.
Der einfachste Weg zur Umgehung des KSChG ist natürlich die Zeitarbeit. Die Regierungsparteien hoben sogar die 24-Monats-Grenze auf, ab der Zeitarbeiter früher fest eingestellt werden mußten. Heute dürfen Arbeitgeber jeden Arbeitnehmer bis zur Rente als Zeitarbeiter beschäftigen – was das KSchG endgültig zur Farce macht.
98% aller Wiedereinstellungsklagen scheitern
Prof. Thomas Dieterich, ehemaliger Präsident des Bundesarbeitsgerichts, weiß aus Erfahrung, daß eine „echte betriebsbedingte Kündigung, die ein Arbeitgeber durchsetzen will, immer möglich ist“. Bei erfolgreich gerichtlich durchgesetzten Kündigungen kommt es nur darauf an, daß der Arbeitgeber den Eindruck einer willkürlichen Kündigung vermeidet, indem er einen „sachbezogenen, anerkennenswerten Grund vorträgt“ (SZ 28.07.2004). Lt. Prof. Dieterich „haben gute Fachanwälte noch nie einen Prozeß wegen einer betriebsbedingten Kündigung verloren, weil eine unternehmerische Entscheidung durch einen Arbeitsrichter nicht respektiert worden wäre“. Intelligente Unternehmer finden einen Weg, die Kündigungen unerwünschter Mitarbeiter offiziell als betriebsbedingt zu deklarieren, indem man den Betrieb reorganisiert und die zu kündigenden Mitarbeiter genau in den Betriebsteilen platziert, die zufälligerweise aus betriebswirtschaftlichen Gründen entfallen. Je größer das Unternehmen, desto leichter ist diese Reorganisation.
Das „Kündigungsreihenfolge- und Abfindungsgesetz“
Die mit „Kündigungsschutzgesetz“ betitelten Papierseiten sind – wie wir oben gesehen haben - kaum mehr als ein „Kündigungsreihenfolge- und Abfindungsgesetz“. Die wenigen erfolgreichen Wiedereinstellungsklagen bewirken lediglich, daß jemand anders (aufgrund kürzerer Betriebszugehörigkeit, niedrigeren Alters oder kleinerer Familie) gekündigt wird. Der Tagesspiegel stellte zum KSchG fest: „Zu den Verlieren gehören die Personengruppen, die eigentlich besonders geschützt werden sollen: Berufseinsteiger, jüngere Frauen, gering qualifizierte und ältere Arbeitslose.“
Der wahre Grund für das „Feindbild Kündigungsschutz“: Kosten
trennen, so wie z.B. Infineon und General Electric, die jedes Jahr aus Prinzip die 5% am schlechtesten bewerteten Mitarbeiter entlassen.
Was tun?
Da die Abschaffung des Kündigungsschutzes das Problem der Anwalt nicht annähernd lösen kann, läuft diese Debatte am Thema vorbei. Der beste Kündigungsschutz ist ein Überfluß an Arbeitsplätzen. Die bisher einzige Möglichkeit dazu ist das Bandbreitenmodell.
von Jörg Gastmann, strategiepartei.de






