Es ist eine Sensation: Das wohl umstrittenste Großprojekt des Neoliberalismus ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB II), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, "nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" erfüllen. Die Leistungen für die 6,7 Millionen Hartz IV-Empfänger müssen jetzt grundlegend neu berechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht verlangt vom Gesetzgeber eine Neuregelung bis zum 1. Januar 2011.
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agg
Mobbing, Siemens und 1 Million
Sie fühlt sich drangsaliert und geht in die Offensive: Eine siebenstellige Summe will die ehemalige Siemens-Mitarbeiterin Sedika Weingärtner vor Gericht erstreiten – für sich und gegen das öffentliche Verdrängen.
Sedika Weingärtner sitzt aufrecht in Saal 222 des Nürnberger Arbeitsgerichts, sie trägt ein anthrazitfarbenes Kostüm, das perfekt geschminkte Gesicht wirkt angespannt. Es ist ein wichtiger Tag für sie. Ihre Anwälte beharken sich unermüdlich mit der Gegenseite. Plötzlich hält es die 45-Jährige nicht mehr aus. Sie kämpft mit den Tränen, bittet um Gehör und hält ein Plädoyer in eigener Sache: „Warum interessiert heute niemanden, warum mein Ton so scharf war?„, fragt sie und liefert ihre Gründe gleich mit. „Es war unfair, es war unter der Gürtellinie, was diese feinen Herren der Gesellschaft mir angetan haben.“
Verhandelt wird das Aktenzeichen 2 Ca 3484/09, eigentlich geht es nur um eine Kündigung. In Wahrheit geht es aber um viel mehr. Es geht um den Vorwurf von Mobbing und Diskriminierung. Und es geht – in einem zweiten Verfahren – um mehr als 1 Mio. Euro. Diese Summe verlangt Weingärtner von ihrem früheren Arbeitgeber Siemens, weil sie als Einkaufsstrategin von ihren Vorgesetzten sieben Jahre lang systematisch schikaniert worden sein soll. Der Fall ist in Deutschland bisher einmalig, so viel Geld wurde noch nie bezahlt. Und er könnte Justizgeschichte schreiben. Am Mittwoch wurde die Verhandlung vertagt. Im März will das Gericht entscheiden, ob Siemens Weingärtner verhaltensbedingt kündigen durfte und ob sie wirklich gemobbt wurde.
Der Vorstoß ist in jedem Fall mutig. Zwar sind sich Experten einig, dass Mobbing am Arbeitsplatz weitverbreitet ist, Existenzen zerstört und enorme betriebs- und volkswirtschaftliche Schäden verursacht. Gerichtlich dagegen vorzugehen ist in Deutschland äußerst schwierig. Früher waren Fälle wie der von Sedika Weingärtner Arbeitsrechtsprozesse. Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), das Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, Alters oder der Herkunft verbietet und nun gern für solche Fälle herangezogen wird.
„Die meisten Menschen werden nach jahrelangen Arbeitskonflikten ängstlicher, depressiver. Das ist so ein Ohnmachtsgefühl„, sagt Harald Ege, Arbeits- und Gerichtspsychologe. Der einzige bisher öffentlich gewordene Fall liegt fünf Jahre zurück: Eine Angestellte der R+V Versicherung verklagte das Unternehmen wegen Diskriminierung und erstritt 11.000 Euro. Doch die meisten Fälle enden in einem Vergleich und kommen selten an die Öffentlichkeit.
Auch Sedika Weingärtner hat sich im vergangenen Sommer auf einen außergerichtlichen Vergleich eingelassen, den sie aber wenig später widerrufen hat. Seitdem kämpft sie wieder. In aller Öffentlichkeit. „Zufrieden gebe ich mich erst“, sagt sie, „wenn ich die Gesellschaft sensibilisiert habe, dass hier ein Problem ist.“
Sedika Weingärtner flieht 1991 ohne Mann mit ihren drei Kleinkindern aus Afghanistan nach Deutschland. In ihrer Heimat arbeitete die damals 26-Jährige als Fernsehjournalistin, hier muss sie wieder von vorn anfangen. Das gelingt ihr gut. Sie heiratet einen Kunsthistoriker, lernt schnell Deutsch und einen neuen Beruf.
Sie beißt sich durch. Zehn Jahre nach ihrer Ankunft in Franken wird sie Einkaufsmanagerin bei Siemens in Nürnberg. Mit einer Budgetverantwortung von zuletzt 350 Mio. Euro. Sie ist „eine intellektuelle Frau mit internationalem Profil“, sagt Weingärtner über Weingärtner. Sie fühlt sich wohl. Und sie ist stolz. Auf ihre beruflichen Erfolge, auf ihren MBA, den sie neben der Arbeit noch gemacht hat. Auf ihre Kinder, die in Bayern Abitur gemacht haben. Auf sich.
Doch lange währt das Glück nicht. Schon bald beginnen die Schikanen. Insgesamt 28 Punkte sind in der Klageschrift aufgeführt: Erst sind es Kleinigkeiten, dann wird es immer schlimmer. Weingärtner ist die einzige Frau ihrer Abteilung im mittleren Management. Und Ausländerin. Deshalb, glaubt sie, wird sie gezielt gemobbt. Sie wird schlechter bezahlt als männliche Kollegen in vergleichbarer Position. Sie sitzt allein an einem Dreiertisch, man redet nicht mit ihr. Als einziger Einkaufsstrategin, die viel unterwegs ist, wird ihr ein Notebook verweigert.
Rechtslage
Mobbing
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin spricht von Mobbing, wenn jemand am Arbeitsplatz systematisch und über einen längeren Zeitraum schikaniert, drangsaliert, benachteiligt und ausgegrenzt wird. In Deutschland werden aktuell schätzungsweise 3 von 100 Beschäftigten, über 1 Million Personen, gemobbt. Der daraus resultierende Produktionsausfall wird auf rund 12,5 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt.
AGG
Sobald ein äußeres Merkmal wie Geschlecht, Alter oder Herkunft zu einer Benachteiligung führt, greift das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Es soll die Rechte von Mobbingopfern stärken, wird aber zunehmend als zu schwach kritisiert. Eingeklagte Entschädigungssummen reichten von 5000 bis 100.000 Euro.
Europarecht
Richtlinien der Europäischen Union verlangen, dass die Mitgliedsstaaten effektiv gegen Diskriminierung vorgehen und die Beweislast für Opfer erleichtern. Doch nach Paragraf 22 AGG muss der Kläger nun mit Indizien belegen, dass er benachteiligt wurde, zuvor musste er die Diskriminierung lediglich „glaubhaft machen“. Zudem ist die Frist, die zwischen Mobbingvorfall und Klageeinreichung liegen darf, mit zwei Monaten äußerst kurz.
Konflikt
Diese Fragen könnten demnächst vom Europäischen Gerichtshof aufgegriffen werden. Ist die Auslegung des AGG nicht im Einklang mit den Richtlinien, kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland durchführen, verbunden mit massiven Strafzahlungen. Das wird derzeit geprüft.
Über 200 Seiten umfasst die Klageschrift, deren Grundlage E-Mails und Weingärtners Mobbing-Tagebuch ist. Für jede einzelne Diskriminierung fordern ihre Anwälte sechs Monatsgehälter Schmerzensgeld. Die Begründung bezieht sich unter anderem auf EU-Richtlinien: Wenn das Gesetz Mobbing verhindern soll, müssen Sanktionen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ hoch sein.
„In den meisten Fällen versucht man, das Verhältnis zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber noch zu kitten“, sagt Michael Alenfelder, Weingärtners zweiter Anwalt und Spezialist für Mobbing und Diskriminierung. In diesem Fall, weiß er inzwischen, hat ein Vermittlungsversuch keinen Sinn mehr.
Im November 2002 erleidet Weingärtner einen Schwächeanfall und muss für ein paar Tage ins Krankenhaus. Nach ihrer Rückkehr findet ein Gespräch zwischen Weingärtner und ihrem Abteilungsleiter statt, mit dabei sind Betriebsrat, Sozialberater und Rechtsberater. Der Vorgesetzte entschuldigt sich förmlich – und beginnt daraufhin, sagt Weingärtner, einen „kalten Krieg“.
Drei Monate nach der Geburt ihres vierten Kindes bietet Siemens Weingärtner drei Optionen an: einen Aufhebungsvertrag, eine dreijährige Auszeit oder eine Versetzung. Weingärtner entscheidet sich für die letzte Variante. Sie wird degradiert, ein Jahr lang erledigt sie Aufgaben, die für Werksstudenten vorgesehen sind, sie macht die Post, trägt Daten in den Computer ein. „Ich empfinde es leider so, dass mir immer mehr anspruchsvolle Aufgaben entzogen werden, ohne einen triftigen Grund“, schreibt sie an ihren Vorgesetzten. Eine Antwort bekommt sie nicht.
Die Spannungen nehmen zu, als Weingärtner 2007 einen neuen Chef bekommt. Er beschimpft sie, sagt die Klägerin, „in fäkalem Sprachstil“. Angeblich fielen Worte wie „Araber“. Am 16. Oktober soll er vor Zeugen im Großraum gesagt haben: „Du läufst hier rum wie ein Walross.“
Weingärtner, die ihre Beschwerden lange sachlich vorgetragen hat, schlägt plötzlich verbal um sich. Sie schreibt Briefe und E-Mails an den Vorstand, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das Familienministerium. Es sind Aufsätze voller Ausrufezeichen und Fettungen, mit Zitaten von Goethe bis Shakespeare. Den Höhepunkt erreicht ihr Ausbruch Ende März 2009. Im Beurteilungsgespräch stellt ihr der Vorgesetzte ein Zeugnis aus, in dem es von angeblichen Unzulänglichkeiten nur so wimmelt. Das Gespräch eskaliert. Noch am selben Abend sendet Weingärtner eine zwei Seiten lange E-Mail an ihre direkten Vorgesetzten und etliche Mitglieder der Geschäftsführung. Titel der Post: „Lebenswerk der unfähigen Führungskräfte“. Ihr Vorwurf an den Teamleiter: Totalversagen und das völlige Unvermögen, ihre Leistungen überhaupt bewerten zu können.
Kurz darauf erhält Weingärtner ein Schreiben der Personalabteilung: Sie sei ab sofort freigestellt. Der Brief zitiert Äußerungen aus ihren Schreiben – unter anderem Nazi-Vergleiche. Weingärtner soll sich entschuldigen, sonst werde ihr gekündigt. Sie entschuldigt sich nicht.
Wer nur diesen Brief liest, könnte Weingärtner für paranoid halten. Ahlenfelder kennt das Phänomen: „Die Leute glauben, dass Mobbingopfer mimosenhafte Gestalten sind. Meistens handelt es sich aber um starke Personen.“ Die Reaktion hinge von der Persönlichkeit ab. „Es gibt diejenigen, die sich vor den Zug werfen, und diejenigen, die auch mal angreifen.“ Weingärtner hat sich für Angriff entschieden.
Siemens will sich zu den Vorwürfen derzeit nicht äußern. „Siemens nimmt diesen Fall sehr ernst. Eine sorgfältige Prüfung, unter Einbindung der Betriebsratsseite und der Beschwerdestellen, hat die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt“, sagt ein Sprecher. In der Klageerwiderung zum Kündigungsprozess bestreitet der Konzern die Mobbingvorwürfe pauschal: „Die Klägerin sieht alles, was in Bezug auf ihre Person geschah, als Angriff auf ihre Person. Nichts von dem ist zutreffend.“
Nun muss das Gericht in Nürnberg entscheiden, wer recht hat. Am 17. März ist der erste Verhandlungstermin. Es wird wieder ein großer Tag für Sedika Weingärtner werden. Sie gibt nicht auf. Sie kämpft weiter.
© Financial Times Deutschland
Mobbing/Gesetze/AGG">AGG Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Mobbing/Gesetze/AGG">AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Quelle:Georg Dresel feiert mit der Seite Soliserve.de sein 10 järiges Bestehen. Lieber Georg, vielen Dank herzlichen Glückwunsch und weiterhin den verdienten Erfolg.
Klaus-Dieter May vom mobbing-web hat nun 9 Jahre auf dem Buckel. Zeit für den Ruhestand
Vor einiger Zeit feierte eine andere Seite deren Namen ich nachliefere (Giesbert .?? da vergessen ) 10 Jahre Anti-Mobbing Jubiläum. Damit mir nicht ähnliches geschieht ist es
Zeit zur Erweiterung und Neuausrichtung
auch eine Zeit für mich über meine, und die Zukunft des "Mobbing Gegner.de" nachzudenken. Durch den Fall Sule Eisele habe ich Kontakt zu Prof. Dr. Alenfelder. Da Georg Dresel auf seiner Seite auch auf eine Fachtagung zum Thema Arbeitsrecht aufmerksam macht habe ich ein wenig "gegooglet" und fand passend zu diesem Thema die Presseerklärung im erweiterten Bereich. Wie Prof. Dr. Peter Wedde (zieht ein erstes Fazit der Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) anläßlich der Fachtagung hat auch Prof. Dr. Alenfelder sich so seine Gedanken gemacht. Meine Zukunft und die somit die Zukunft des Mobbing Gegner.de wird beeinflußt werden durch die Erweiterung und Ausrichtung des Angebotes in Richtung Mobbing/Gesetze/AGG">AGG und Stalking. Aber auch hin zu einem Vermittler von Gesundung, Genesung, Coaching und allen Arten der Entspannung. Mobbing ist multidisziplinär. Diesem Ansatz wollen wir genügen. Deshalb habe ich bereits in der Vergangenheit meine Xing-Kontakte auf über 200 Multipikatoren aus allen wichtigen Bereichen des täglichen Lebens ausgebaut. Der Auftakt ist gemacht. Last den Trommelwirbel erklingen :-)Also nochmals meinen herzlichen Glückwunsch!
Zeit für einen Blick zurück
Einstieg in die Diskriminierungsfreiheit - 1 Jahr Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Mobbing/Gesetze/AGG">AGG nicht abschaffbar
Diskriminierung in Deutschland
Mobbing/Gesetze/AGG">AGG Notwendig
Das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG gilt für allgemeine Verträge im Zivilrecht, allerdings im wesentlichen beschränkt auf Massengeschäfte und private Versicherungen.
Schwerpunkt des Mobbing/Gesetze/AGG">AGG ist das Arbeitsrecht. Dort gilt es umfassend. Das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG verbietet Arbeitgebern Beschäftigte wegen bestimmter Merkmale zu benachteiligen (Diskriminierung) und verpflichtet sie, die Mitarbeiter vor Diskriminierung durch Kollegen, Vorgesetzte und Dritte (Kunden z.B.) zu schützen. Dazu gehört auch eine Schulung der Mitarbeiter über das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG. Verboten ist Benachteiligung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, des Alters, der Behinderung und der sexuellen Identität. Verboten ist auch die Benachteiligung von Frauen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft. Verstößt der Arbeitgeber dagegen muß er u.a. Schadensersatz leisten (z.B. entgangenes Gehalt ohne Obergrenze, abschreckend hohes Schmerzensgeld, d.h. normalerweise ein Jahresgehalt, mindestens 30.000 EUR).
Gegenargumente unhaltbar
Mobbing/Gesetze/AGG">AGG schafft Vertragsfreiheit
Einige behaupten, das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG beschränke die Vertragsfreiheit. Das ist falsch: Das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG schafft erst Vertragsfreiheit. Vor dem Mobbing/Gesetze/AGG">AGG gab es Vertragsfreiheit nur für Arbeitgeber, die nach Belieben diskriminieren durften. Jetzt erhalten die Arbeitnehmer Vertragsfreiheit, da sie verlangen können, sachlich beurteilt zu werden: Freiheit von Diskriminierung statt Freiheit zur Diskriminierung.Mobbing/Gesetze/AGG">AGG ist kein Gesinnungsrecht
Andere behaupten, das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG sei ein Gesinnungsrecht. Das ist offensichtlich abwegig: Das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG bestraft nicht eine Gesinnung, es verbietet, Mitmenschen zu entwürdigen.Gesetze ändern Bewußtsein
Schließlich wird vorgetragen, Gesetze verändern nicht die diskriminierende Grundhaltung und können daher Diskriminierung in der Gesellschaft nicht ausschließen.Richtig ist: Es wird immer Menschen geben, die ihre Mitmenschen entwürdigen und diskriminieren. Genauso wie es Menschen gibt, die stehlen und morden, obwohl es unter Strafe steht. Sollen wir das Strafgesetzbuch abschaffen, weil es noch Verbrecher gibt? Nein – durch Gesetze werden die verbotenen Handlungen nicht abgeschafft, aber eins wird allen klar: Diese Handlung ist gesellschaftlich geächtet. Und genau das führt bei vielen zum Umdenken und damit zur Änderung der Grundhaltung. Außerdem: nur durch das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG kann sich das Opfer wirksam gegen Entwürdigung wehren.
Versachlichung der Personalarbeit statt Bürokratisierung
Gerne tragen Arbeitgeberfunktionäre vor, das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG schaffe teure Bürokratie. Arbeitgeber müßten genauer dokumentieren als früher. Das Gesetz selber schreibt so etwas nicht vor. Allerdings sollte ein Arbeitgeber in der Lage sein, darzustellen nach welchen Kriterien er eine Einstellung oder Beförderung durchgeführt hat. Das setzt voraus, daß er die Auswahlkriterien vorher festgelegt hat und diese bei den Bewerbern geprüft hat. Das jedoch sollte für vernünftige Personalarbeit selbstverständlich sein. Wie soll eine Personalentscheidung getroffen werden, wenn man nicht weiß, was der Bewerber mitbringen muß? Insgesamt ist die Personalarbeit mit dem Mobbing/Gesetze/AGG">AGG nicht aufwendiger als vorher. Sie ist jedoch anders, nämlich sachlicher.Kein nennenswerter Mißbrauch des Gesetzes.
Immer wieder wird von angeblichem Massenmißbrauch des Mobbing/Gesetze/AGG">AGG erzählt. Eine Klagewelle von Berufsbewerbern (von einigen als „Mobbing/Gesetze/AGG">AGG Hopper“ bezeichnet) wurde prophezeit. Gesehen hat diese Berufsbewerber noch niemand: Weder Gerichte noch Rechtsschutzversicherungen haben Hinweise auf Massenmißbrauch des Mobbing/Gesetze/AGG">AGG. Zur Abwehr der nichtvorhandenen Gefahr wurde gar eine schwarze Liste ins Internet gestellt, um Menschen zu brandmarken, die sich gegen Diskriminierung wehren. Dort kann sich jeder Arbeitgeber über angeblich „renitente“ Arbeitnehmer informieren und diese melden. Während andere Staaten Diskriminierer auf schwarze Listen setzen, werden in Deutschland die Opfer angeprangert, die es wagen, sich zur Wehr zu setzen. Ein Vorgang, der an Absurdität nicht zu übertreffen ist.Wirtschaftlichkeit Allgemein
Unablässig wird behauptet, das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG schade der Wirtschaft und führe zu mehr Mobbing-Arbeitslosigkeit.html/">Arbeitslosigkeit. Das ist falsch. Diskriminierung ist nicht nur unmoralisch, Diskriminierung ist auch wirtschaftlich schädlich. Jede Untersuchung zeigt – Diskriminierung ist wirtschaftlich ineffizient, sie schmälert den Gewinn der Unternehmen.Befragte Unternehmen bestätigten unter anderem folgende Vorteile der Diskriminierungsfreiheit:
Der Krankenstand sinkt und Mitarbeiter können besser an das Unternehmen gebunden werden. Zudem können neue Märkte und neue Kunden erreicht werden. Generell verbessern sich die Leistungen. Auch das Ansehen bei Kunden und potentiellen Mitarbeitern verbessert sich deutlich.
Vor allem aber: die Qualität der Mitarbeiter wird besser. Entscheidet ein Unternehmen konsequent nach Leistung statt nach Vorurteilen, werden die besseren Mitarbeiter eingestellt und befördert. Und dadurch gewinnt das Unternehmen insgesamt. Schließlich sind auch die Mitarbeiter besser motiviert, denn sie sehen, daß ihre Leistung sich für sie lohnt (höherer Lohn und Beförderung). Preis der GerechtigkeitAber selbst wenn man unterstellt, Diskriminierung würde die Unternehmensgewinne steigern – wäre das ein Grund Diskriminierung zu akzeptieren? Oder genauer gefragt: was ist uns Gerechtigkeit wert? Und wenn Wirtschaft vor Menschenwürde geht, was opfern wir als nächstes? Denn eins muß endlich erkannt werden: Wer diskriminiert, tritt die Menschenrechte mit Füßen. Das ist nicht hinnehmbar.
Motive des Widerstands
Trotz der eindeutigen Argumente und der klaren Rechtslage, werden immer noch sachlich nicht fundierte Kampagnen gegen das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG geführt. Warum?Letztlich scheint es einigen darum zu gehen, die Freiheit zur Diskriminierung zu erhalten, die verschämt als „Vertragsfreiheit“ bezeichnet wird.
Getragen wird diese Kampagne vor allem von einigen Arbeitgeberfunktionären. Dabei erstaunt folgendes: Das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG beruht auf mehreren EU Richtlinien. Diese wurden überwiegend im Jahre 2000 erlassen. Seitdem ist dieses Gesetz nicht mehr zu verhindern und seitdem mußte jedem Sachverständigen bekannt sein, welche Anforderungen das Gesetz an Arbeitgeber stellen würde. Statt im Jahre 2000 Gegenargumente vorzubringen, schwiegen die Funktionäre. Statt nach der Verabschiedung der Richtlinien Arbeitgeber zu informieren und insbesondere Tarifverträge diskriminierungsfrei umzugestalten, schwiegen die Funktionäre. Erst im Jahre 2004 begann die haltlose Kampagne gegen das Mobbing/Gesetze/AGG">AGG. Man spiegelte den eigenen Mitgliedern vor, das Gesetz könne noch verhindert werden: Ablenkung von eigenen Fehlern statt dringend erforderlicher Information und Hilfestellung. Die deutschen Arbeitgeber wurden von führenden Funktionären im Stich gelassen. Hätten die Verbände bereits 2001 ihren Mitgliedern bei der Vorbereitung auf das Gesetz geholfen, wäre den Arbeitgebern Aufwand und Rechtsunsicherheit erspart geblieben.
Abschluß
Sule Eisele weiterhin kämpferisch
Diskriminierungsprozess “Keine Nachteile” VON JANA SCHULZE
Wiesbaden. In ein “Triumphgeheul” wolle er nicht ausbrechen, sagte Anwalt">Rechtsanwalt Ulrich Volk. Aber ein breites Grinsen konnte sich der Rechtsvertreter des größten deutschen Lebensversicherers R+V nicht verkneifen, als der Richter am Donnerstag das Urteil im derzeit bekanntesten Diskriminierungsprozess gesprochen hatte: Die R+V muss nicht die geforderte Summe von fast einer halben Million Euro zahlen, sondern nur 10.818 Euro.
In dem Verfahren am Arbeitsgericht Wiesbaden hatte sich Sule Eisele-Gaffaroglu, Personenversicherungsvertreterin im schwäbischen Bad Saulgau, auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) berufen. Eisele-Gaffaroglu war im Mai 2007 gegen ihren Arbeitgeber wegen Diskriminierung aufrgund ihres Geschlechts und ihrer ethnischen Herkunft erstmals zu einem Anwalt gegangen.
Anfang 2007 hatte die R+V die damals 37-jährige türkischstämmige schwangere Mutter dazu gedrängt, nach dem gesetzlichen Mutterschutz von drei Monaten ein Jahr in Elternzeit zu gehen. Die verheiratete Frau war schockiert und lehnte ab, war sie doch Alleinernährerin ihrer Familie.
Als das Kind – ihre zweite Tochter – geboren war und Eisele-Gaffaroglu in ihren Zuständigkeitsbezirk zurückkehrte, hatte ein männlicher Kollege ihren Posten bezogen. Sie dagegen wurde in einen Bezirk versetzt, in dem sie weniger Kunden betreuen und demzufolge weniger Versicherungsprovision erzielen konnte. Der Zugang zu ihrem Dienst-Laptop wurde gekappt. Eine schwere Zeit begann für die Frau – im Juni dieses Jahres war sie gar für zwei Monate in einer psychiatrischen Klinik.
Das Gericht sah nun – trotz fast 150-seitiger Beweisführung durch die Rechtsanwälte Klaus Michael Alenfelder und Frank Jansen – weder in der Geschlechter- noch in der ethnischen Frage eine Benachteiligung der Klägerin- Auch die Tatsache, dass Eisele-Gaffaroglu ihren Dienst-PC nicht benutzen konnte, zählte nicht. Allein für die Versetzung in den neuen Arbeitsbezirk machte das Gericht einen Entschädigungsanspruch von 10.818 Euro geltend und erklärte die Versetzung selbst für unwirksam. Dies entspreche drei Brutto-Monatsgehältern.
Eisele-Gaffaroglu blieb nach dem Urteil kämpferisch: “Ich habe damit gerechnet, aber ich mache weiter. Dieser Prozess ist noch nicht zu Ende.” Es erstaune sie, wie ein Milliardenunternehmen “durch 10.000 Euro von Diskriminierung abgeschreckt” werden solle. Ihr Anwalt, der AGG-Fachmann Alenfelder, sagte, das Gericht habe die Geschlechter-Benachteiligung bestätigt. Damit liege klar Diskriminierung vor. Das streitet die R+V ab. Die Klägerin will Berufung einlegen.
Posted in demokratie Tagged: agg, Arbeitgeber, Diskriminierung, Diskriminierungsprozess, Elternzeit, Menschenrechte, r+v versicherung, sule eisele, Sule Eisele-Gaffaroglu, Triumphgeheul, Versicherungsprovision
Das Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 701/07 - hat entscheiden, dass die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§§ 1 - 10 AGG) im Rahmen des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden. Eine Kündigung , die ein Diskriminierungsverbot verletzt, kann daher sozialwidrig und damit unwirksam sein (§ 1 KSchG). Das Verbot der Altersdiskriminierung (§§ 1, 10 AGG) steht der [...]
R+V Versicherung
AGG-Prozess Kampf gegen den Versicherungsriesen R+V Quelle FR-Online Die 38-jährige Personenversicherungsbetreuerin Sule Eisele-Gaffaroglu aus Schwaben klagt seit Mai 2007 gegen ihren Arbeitsgeber – wegen Diskriminierung. Von Jana Schulze Von Jana SchulzeJosef Eisele hat seine Frau im Gerichtssaal noch einmal in den Arm genommen und ihr wahrscheinlich “Du schaffst das!” zugeflüstert. So, wie er ihr immer wieder Mut zuspricht, sie unterstützt, ihr schützender Baum ist. Wahrscheinlich wäre Sule Eisele-Gaffaroglu ohne ihn schon total zusammengebrochen.
So aber steht die kleine Frau mit dem Kurzhaarschnitt im Wiesbadener Arbeitsgericht, strahlt Energie aus und spricht klar und deutlich. “Ich bin so wütend und ich will, dass sie endlich die Fakten auf den Tisch packen. Das, was sie gemacht haben, sind für mich keine normalen arbeitsrechtlichen Vorgänge.” Sie – das ist die R+V Versicherung. Sie - das ist ein Konzern mit 11.420 Mitarbeitern. Sie - das ist der Arbeitgeber der 38-Jährigen und gegen den klagt sie seit Mai 2007.
Die 38-jährige Personenversicherungsbetreuerin aus dem schwäbischen Saulgau ist in die Rechtsschlacht gezogen, weil sie nach dem Mutterschutz aus heiterem Himmel einen Nachfolger vor die Nase gesetzt bekam und auf einen schlechter bezahlten Posten versetzt wurde. Ihre Anwälte berufen sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG); in ihren Augen wurde ihre Mandantin diskriminiert – als Mutter, als gebürtige Türkin, als Frau.
Und die Summe, die sie als Wiedergutmachung und Schmerzensgeld fordern, ist gigantisch: Fast eine halbe Million Euro. 433.000 Euro Schadenersatz als Ausgleich für Einkommenseinbußen und rund 44.000 Euro Schmerzensgeld.
Der Gütetermin im Februar war gescheitert
Es ist das zweite Mal, dass Eisele-Gaffaroglu und ihre Anwälte Michael Alenfelder und Frank Jansen auf Ulrich Volk, dem R+V-Rechtsvertreter, im kalten hessischen Arbeitsgericht aufeinander treffen. Im Februar hatte der Gütetermin gerade einmal 45 Minuten gedauert – und war ungütlich geendet. Und auch dieses Mal sagt Volk, ein Mann, der rhetorisch brilliert und gern die Argumente von Jansen und Alenfelder um 180 Grad ins Gegenteil dreht, klipp und klar: “Wir werden bei dieser Sache keinen Cent zahlen. Die R+V hat nicht ansatzweise diskriminiert.” Die neue Stellenbesetzung habe nichts mit dem Geschlecht zu tun.
Über drei Stunden vergehen an diesem nassgrauen Donnerstagvormittag und mit jeder Minute, in der Richter Jörg Krampe nachhakt, wird die Geschichte der Sule Eisele-Gaffaroglu verzwickter und undurchsichtiger. Da geht es um einen 80-seitigen Schriftsatz, den Alenfelder und Jansen erst am 21. Oktober per Fax an Gericht und Jürgen Volk geschickt haben. Der R+V-Anwalt aber sagt, die Anlagen wären erst am 24. nachgereicht worden.
Vor allem aber schießen Zahlen durch den Gerichtssaal: 47.000 Euro? 65.000 Euro? Wie hoch ist der Einkommensverlust der studierten Germanistin, die seit fast zehn Jahren bei R+V in Baden-Württemberg als Außendienstlerin arbeitet? Und warum bekommt ihr Nachfolger mehr als sie? Liegt es an seiner vorherigen, gutdotierten Position, bei der R+V-Tochtergesellschaft Comperti?
Abschieben in den schlechteren Arbeitsbezirk
Sule Eisele-Gaffaroglu ist seit Juni krankgeschrieben, den Juli und August verbrachte sie in einer Klinik. Bei der Verhandlung aber meldet sie sich immer wieder selbst zu Wort: Man habe ihr ihren Bezirk Bad Saulgau weggenommen, in dem sie “gehobene Privat- und Firmenkunden” betreut und hohe Provisionen erzielt habe. Nun sei sie in Bad Schussenried, einem Bereich, der schlechte Umsätze einbringe.
Volk meint, dass die “Größe einer Bank nicht ausschlaggebend für die Höhe der Provisionen” sei und dass “inhaltliche Veränderung” bei der R+V üblich seien. An dieser Stelle wird es wieder etwas lauter im Gerichtssaal. Volk, Jansen und Alenfelder schaukeln sich immer wieder hoch, einer bezichtigt den anderen der Unwahrheit und oben drauf noch, Show zu machen. Richter Krampe schafft es dann immer wieder, die beiden zu beruhigen und den roten Verhandlungsfaden aufzunehmen: “Vor dem Arbeitsgericht spielen oft emotionale Dinge eine Rolle, aber wir bleiben einfach bei den Fakten.”
Laptop-Freischaltung zum Beweis gefilmt
Doch die sehen beide Seiten in so vielen Punkten grundsätzlich verschieden: Da wäre noch das Dienst-Laptop der Klägerin, das fast ein Jahr gesperrt war. Als es dann endlich auf mehrfachen Klagen von R+V-Techniker freigeschaltet wurde, filmte Josef Eisele die Aktion. “Das ist unser Beweis dafür, dass das Laptop gesperrt war”, sagt der Mann. Die R+V bestreitet das; Volk liefert vor dem Richter technische Argumente, die erst einmal schlüssig klingen.
Am 18. Dezember wird die Schlacht weiter gehen, dann steht der nächste Gerichtstermin ins Haus. Ob es ein Urteil geben wird, ist ungewiss. Vielleicht lädt der Richter auch erst Zeugen. Menschen, die bei der R+V Versicherung arbeiten oder dort gearbeitet und für Eisele-Gaffaroglu aussagen würden, betont die Klägerin.
25 Indizien hat der Richter in den 350 Seiten der Klägerseiten gefunden. “Wenn die nicht reichen, dann brauchen wir keine Mobbing-Prozesse mehr führen”, sagt Anwalt Jansen. Würde die Personenversicherungsbetreuerin gewinnen, würde das ein Meilenstein in der Geschichte sein, sagen die AGG-Spezialisten Jansen und Alenfelder immer wieder.
Autoland Deutschland
- Landtagswahl Niedersachen: Mobbing.html">Die Linke und das Mobbing
- Prima, Danke nach Berlin! Setzt sich da die alte Lok (Ger) in Bewegung ?
- Linksfraktion kritisiert Gleichbehandlungsgesetz
- Die Linke mischt sich ein - DANKE
- Wahlkampf in Niedersachsen - Die Linke mischt mit!
- Einigkeit macht stark aber Spreu und Weizen gehören nicht zusammen
- Jetzt wird in die Hände gespuckt!
Menschenrechte keine Kostenfrage
Zum 2. Jahrestages des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) erklärt das Mitglied im Parteivorstand der Partei DIE LINKE, Jürgen Klute:
Pünktlich zum 2. Jahrestages des Inkrafttretens des Mobbing/Gesetzte/Allgemeine-Gleichbehandlungsgesetz-(AGG)" title="agg">Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) am 18. August setzt die bundesdeutsche Wirtschaft ihr neoliberales Lamentieren über dieses Gesetz fort. Bis zum allerletzten Termin hatte die Bundesregierung die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union hinausgezögert und dann auch nur dass allernötigste davon in das AGG aufgenommen.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die bei Bedarf auch gerne über Wirtschaftsethik schwadroniert, hat ein Gutachten vorgelegt, nach dem die Kosten des AGG sich auf ca. 1,7 Milliarden Euro belaufen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hält dem ein eigenes Gutachten entgegen, dass auf nur 26 Millionen Euro zusätzlicher Kosten kommt.
Dies ist eine unsägliche Diskussion. Das Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben ist eine Frage der Menschenrechte und keine Kostenfrage. Auch die Wirtschaft ist an die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte gebunden und sollte nun endlich das Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben und Arbeiten respektieren. Statt sinnlose und überflüssige Studien zu finanzieren, sollte die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ihr Geld nutzen, um die Durchsetzung diskriminierungsfreier, menschenwürdiger und guter Arbeitsbedingungen zu fördern.
URL: http://www.die-linke.de/
Berlin - Veröffentlicht von pressrelations
Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=334987
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Menschenrechte keine Kostenfrage
Zum 2. Jahrestages des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) erklärt das Mitglied im Parteivorstand der Partei DIE LINKE, Jürgen Klute:
Pünktlich zum 2. Jahrestages des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) am 18. August setzt die bundesdeutsche Wirtschaft ihr neoliberales Lamentieren über dieses Gesetz fort. Bis zum allerletzten Termin hatte die Bundesregierung die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union hinausgezögert und dann auch nur dass allernötigste davon in das AGG aufgenommen.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die bei Bedarf auch gerne über Wirtschaftsethik schwadroniert, hat ein Gutachten vorgelegt, nach dem die Kosten des AGG sich auf ca. 1,7 Milliarden Euro belaufen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hält dem ein eigenes Gutachten entgegen, dass auf nur 26 Millionen Euro zusätzlicher Kosten kommt.
Dies ist eine unsägliche Diskussion. Das Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben ist eine Frage der Menschenrechte und keine Kostenfrage. Auch die Wirtschaft ist an die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte gebunden und sollte nun endlich das Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben und Arbeiten respektieren. Statt sinnlose und überflüssige Studien zu finanzieren, sollte die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ihr Geld nutzen, um die Durchsetzung diskriminierungsfreier, menschenwürdiger und guter Arbeitsbedingungen zu fördern.
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